Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 37

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihre Fragen 2 bis 9 darf ich zusammenfassend beantworten: Die Rechte und Pflichten der Politiker sind im Bezügegesetz festgelegt, das vom Parlament so beschlossen wurde. Ebenso sind die Rechte der Politiker, die in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen, gesetzlich geregelt, und zwar im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; dieses Gesetz wurde gleichfalls vom Nationalrat beschlossen.

Was die Problematik der tatsächlichen oder angeblichen Doppelbezüge und der Pensionierungen von Politikern betrifft, verweise ich darauf, daß es in vielen Reihen – auch in Ihren! – zahlreiche Beamte gibt, die diese Rechte ausnützen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch dazusagen – das entspricht auch unserem Sinn von Gerechtigkeit –: Es hat eine Arbeitsgruppe von SPÖ und ÖVP ein Reformpaket zur Entlohnung der Politiker ausgearbeitet, das eine bundesweite und transparente Regelung bringen wird, und sobald die genauen Details feststehen, wird diese Regelung vorgestellt und dann auch umgesetzt werden.

Zur Frage 10, zur Frage Nationalbank: Die dienst- und pensionsrechtlichen Regelungen sind im Nationalbankgesetz festgelegt. Sie erfolgen aufgrund von Beschlüssen des Generalrates und des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank und können von mir nicht beeinflußt werden. Das bedeutet aber nicht – ich sage das mit allem Nachdruck –, daß dort kein Reformbedarf bestünde. Im Gegenteil: Es hat die Nationalbank den Auftrag, dienst- und pensionsrechtliche Anpassungen durchzuführen, um eine Analogie zum Dienst- und Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes herzustellen. (Abg. Dr. Haider: Wer hat den Auftrag erteilt?) Der Auftrag ist bereits der Nationalbank erteilt worden. (Abg. Dr. Haider: Von wem?) Von den zuständigen Organen, und zwar vom Generalrat. (Abg. Dr. Haider: Aber nicht von der Regierung!)

Zur Frage 11: In Österreich gibt es derzeit allgemeine Überlegungen zu einer generellen Neuordnung des Pensionssystems, und in diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Einbeziehung der Oesterreichischen Nationalbank vorgesehen.

Die Frage 12 betrifft eine Frage der Vollziehung, die nicht in mein Ressort, in das Bundesministerium für Finanzen, fällt.

Frage 13: Ich gehe davon aus, daß die geplanten Einsparungsmaßnahmen des Bundes im Verwaltungsbereich auch im Rahmen der Sozialversicherung entsprechend durchgeführt werden.

Es soll – das ist konkret festgelegt – im Jahre 1996 ein Einsparungsvolumen von etwa 200 Millionen Schilling und im Jahre 1997 ein solches von etwa 500 Millionen Schilling in diesen Körperschaften erzielt werden.

Zur Frage 14: Sehr geehrter Herr Klubobmann! In jenen Unternehmen, die in meine Ressortzuständigkeit fallen und in welchen Mißstände durch den Rechnungshof entdeckt wurden, werden diese selbstverständlich – so wie schon in der Vergangenheit – durch die gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe abgestellt.

Was die Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft betrifft, so gehe ich davon aus, daß mein Kollege im Wirtschaftsministerium in gleicher Weise vorgehen wird. Doch, wie gesagt: Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen, wie Sie sicherlich wissen werden.

Zu den Fragen 15 und 16: Wenn Sie sich die Aufsichtsräte anschauen, für die ich verantwortlich bin, wie beispielsweise den Aufsichtsrat der ÖIAG oder den Aufsichtsrat der ÖBB, so werden Sie feststellen können: Da sitzen hervorragende Vertreter der österreichischen Wirtschaft.

Bezüglich der Banken darf ich Ihnen sagen, daß die Bestellung von Vertretern des Bundes in Aufsichtsratsfunktionen bei Banken nach den im § 76 Bankwesengesetz festgelegten, objektiven Kriterien erfolgt.

Zur Frage 17: Die ausgabenseitige Budgetkonsolidierung wird dadurch deutlich, daß in allen großen Ausgabenbereichen des Bundes – Personalausgaben, Verwaltungsausgaben, Sozial


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