Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 72

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Unterschied im Steuerrecht nicht kennen – genausowenig wie Herr Kollege Feurstein (Beifall bei den Freiheitlichen), der, wie gesagt, nicht weiß, was Verlustabzug, Verlustbeteiligung, Verlustausgleich horizontaler Verlustausgleich, vertikaler Verlustausgleich ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Aber ich bin gerne bereit, Ihnen, Herr Kollege, das noch einmal zu erklären. (Abg. Schwarzenberger: Es stimmt nicht, was Sie gesagt haben, daß Feurstein nicht im Hause ist! Er ist hier!) Er ist gerade hereingekommen; ich habe Ihn ja gerade angesprochen. (Abg. Schwarzenberger: Ich wollte es nur sagen, damit es im Protokoll steht!) Bitte zu Protokoll zu nehmen: Kollege Feurstein betritt soeben den Plenumssaal. (Abg. Dr. Khol: Dann seid ihr nicht ganz dicht!)

Nun aber zur Einschränkung beziehungsweise Aussetzung des Verlustvortrages: Es ist tatsächlich so, daß namhafte Steuerrechtler diese steuerrechtliche Maßnahme zumindest als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft haben. Es gibt den Fachsenat für Steuerfragen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der durch das Verbot des Verlustabzuges die Gefährdung der Existenz zahlreicher Unternehmer befürchtet.

Herr Bundesminister! Ich weiß, es ist diese Maßnahme eher eine "Lex Verstaatlichte". Sie haben eingesehen, daß die Verstaatlichte den österreichischen Bürger und Steuerzahler etwa 120 Milliarden Schilling kostet, daß wir bis zum Jahr 2017 noch jährlich 5 bis 6 Milliarden Schilling zahlen müssen. (Abg. Koppler: Glaubst du das alles selber?) Geh, Koppler, bitte! Du kannst dann ja hier heruntergehen und reden. (Abg. Koppler: Ihr könnt es nicht lassen! – Abg. Ing. Meischberger: Fürs Protokoll: Koppler ist aufgewacht!)

Tatsache ist, daß bezüglich Verstaatlichter gesagt wird, sie könne jetzt ohne weiteres einmal die entsprechende Körperschaftsteuer zahlen. Sie meinen zwar die Verstaatlichte, treffen aber Tausende kleine Unternehmer, gerade jene Unternehmer, die in den letzten Jahren Strukturanpassungen durchgeführt haben, und zwar im Hinblick auf die Osterweiterung, im Hinblick auf die EU und ... (Zwischenbemerkung des Bundesministers Mag. Klima. ) Nein, nicht 1989. Diese Unternehmen können ja auch 1996 und 1997 die Verluste nicht vortragen; das wird ja ausgesetzt. Die können das ja erst wieder 1998 tun. (Neuerliche Zwischenbemerkung des Bundesministers Mag. Klima. )

Herr Minister, ich darf Ihnen nur folgendes sagen: In Deutschland gibt es sogar einen Verlustrücktrag. Aber Sie hier setzen Verlustvorträge aus. (Abg. Tichy-Schreder: In Deutschland müssen sie mehr vorauszahlen!) Das geht doch zu Lasten des Eigenkapitals! Bei jenen Betrieben, die 1989 und 1990 Verluste gemacht haben, ist das für immer verloren.

Es ist ja interessant, Herr Bundesminister, daß das österreichische Einkommensteuerrecht dem Unternehmer keine Wahl läßt, wann er seinen Verlustvortrag geltend machen will, sondern es wird ihm vorgeschrieben: Im ersten Jahr, in dem Gewinne erzielt werden, müssen diese Verluste geltend gemacht werden.

Sie von der Bundesregierung durchbrechen nun diesen ehernen Grundsatz und sagen: Weil es uns jetzt in die Budgetsituation hineinpaßt, setzen wir das eben für zwei Jahre aus.

Herr Bundesminister! Das steht im Gegensatz zum bestehenden Steuersystem! Das ist eine eklatante Ungleichgewichtung der Besteuerung! Jene, die in den Jahren 1990, 1991 oder 1992 Verluste gemacht haben, können diese absetzen. Wer aber 1989 oder 1990 Verluste geschrieben hat, kann das nicht mehr tun. Das ist für immer verloren, und das geht zu Lasten des Eigenkapitals.

Gerade in Ihrer Rede vom 2. April 1993 haben Sie hier beklagt, daß die österreichische Industrie unter einer sehr schwachen Eigenkapitalbasis leidet. – Daher ist diese Maßnahme des Aussetzens beziehungsweise der Abschaffung gewisser Verlustabschreibungen ganz besonders zu bekritteln.

Sie haben aber auch gemeint, die Einführung einer Mindestkörperschaftsteuer beziehungsweise die Erhöhung der MindestKÖSt von 15 000 S auf jährlich 50 000 S sei notwendig. – Auch das,


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