Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 79

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Ausgehend von Einzelfällen ist es in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit wiederholt zu Debatten über Privilegien von Politikern und Personen, die im öffentlichen Bereich tätig sind, gekommen. Unbestreitbar haben Einzelfälle Anlaß zu Kritik gegeben. Der Nationalrat hat daher in jenen Fällen, die in seine Zuständigkeit fallen, entsprechende gesetzliche Vorkehrungen getroffen. Mit einer Verfassungsbestimmung hat er es auch ermöglicht, daß Höchstgrenzen für Politikerbezüge beim Zusammentreffen mehrerer Politikerbezüge eingezogen wurden.

Des weiteren wurden im Rahmen des Bezügegesetzes Anpassungen vorgenommen, welche die Abfertigungsregelungen und das Anfallsalter der Pensionen an das Angestelltenrecht angeglichen haben. Der mehrfache Anfall von Abfertigungen und abfertigungsähnlichen Zahlungen wurde ausgeschlossen. Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen und der Notwendigkeit, daß alle Österreicher ihren Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes leisten, haben die Politiker überdies seit 1993 auf jede Einkommenserhöhung verzichtet – ein Schritt, zu dem bisher keine Berufsgruppe in Österreich bereit war.

Tatsächlich ist aber die Einkommensgestaltung im gesamten öffentlichen Bereich so unübersichtlich und teilweise wenig aufeinander abgestimmt, daß nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, für welche Funktion insgesamt welches Einkommen gebührt. Insbesondere im Bereich der privatrechtlich agierenden öffentlichen Unternehmen, die einer direkten Einflußnahme des Bundes entzogen sind, kommt es nach wie vor zu Gehältern und Pensionen in einer Höhe, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den Antrag auf folgende Entschließung:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß eine gerechte und transparente Regelung über die Einkommen von Politikern und anderen im öffentlichen Bereich tätigen Personen getroffen wird, indem eine nach Verantwortungsbereichen gestufte Einkommenspyramide für Politiker des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie alle anderen in vom Rechnungshof kontrollierten Einrichtungen tätigen Personen gilt.

*****

Herr Präsident! Ich ersuche höflichst, diesen Entschließungsantrag zur Eintragung zu bringen. – Danke sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

20.55

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag ist entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.55

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Hums! Sehr geehrter Herr Minister Klima! Behinderte Menschen haben bis heute niemals zu den Privilegierten in Österreich gehört, und sie werden wahrscheinlich auch nie zu diesen gehören.

Im Sparpaket hat man aber gerade die Gruppe der behinderten und pflegebedürftigen Menschen nicht nur einmal zur Kasse gebeten, sondern zwei- und dreimal. Nicht nur, daß behinderte Menschen die regulären Kürzungen und Einsparungen, sprich: Reduktion der Sonderausgaben et cetera, tragen müssen, es kommt auch im Bereich des Pflegegeldes und im Bereich der Kürzungen des Behindertenfreibetrages zu massiven Einschnitten auf die Einkommen der behinderten Menschen.

Aber das allein ist es noch gar nicht. Der größte Anschlag, der für mich wirklich am schlimmsten ist, betrifft alte Menschen, die im Pflegeheim sind. Diesen Menschen, die wirklich nichts mehr haben und in ihrem Leben auf Bett und Nachtkastel reduziert sind, hat man nämlich das


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