Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 94

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keine Arbeitnehmervertreter. (Abg. Oberhaidinger: Ich bin auch betroffen!) Herr Kollege, die einzigen, die Sie noch vertreten hier in diesem Haus, sind Sie selbst. Sie vertreten Ihre Privilegien, Ihre Bezüge, Ihre Angelegenheiten, aber sicher nicht jene des Arbeitnehmers. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister, wenn Sie mir kurz Ihr Ohr leihen würden! Es wäre nämlich interessant, ein paar Ausführungen von Ihnen zur dringlichen Anfrage zu zerlegen. Sie haben sehr polemisch geantwortet, aber leider waren Ihre Antworten sehr unsachlich.

Was die Verlustvorträge betrifft, hat Abgeordneter Böhacker Ihnen schon aufgezeigt, welch steuerlicher Unsinn das ist und was da passiert – abgesehen davon, daß natürlich diese Vorhaben bei den Verlustvorträgen wieder einmal eine Verschlechterung der Konkurrenzsituation gegenüber dem EU-Ausland herbeiführen, eine Verschlechterung der Kapitalsituation herbeiführen, obwohl Sie noch vor wenigen Wochen, auch hier im Hause, immer wieder gesagt haben: Um Arbeitsplätze zu retten, um Arbeitsplätze zu schaffen, müssen wir die Kapitalsituation der Unternehmer stärken. – Mit diesem Belastungspaket machen Sie genau das Gegenteil! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir jetzt zuhören würden, denn Ihre Ausführungen zur Mindestkörperschaftsteuer und Ihre Begründung, daß Sie damit Mißbrauch verhindern, ist ja wirklich der größte Unsinn, den man überhaupt über Steuergesetze sagen kann. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß hier in diesem Haus ein Gesetz geschaffen wurde, nämlich das Rechnungslegungsgesetz, das Mißbrauch verhindert; was nicht bedeutet, daß es nicht vielleicht da und dort schwarze Schafe gibt, aber das sind einzelne und nicht die Mehrzahl. Dieses Rechnungslegungsgesetz garantiert, daß Jahresabschlüsse erstellt werden, die auch richtig sind, und wenn in diesen Jahresabschlüssen eben kein Gewinn für GesmbHs herauskommt, dann ist es eben ein Unsinn, daß dafür 50 000 S Mindestkörperschaftsteuer gezahlt werden sollen, weil Sie damit ein Einkommen besteuern, das es gar nicht gibt. Es ist sicher einmalig in Europa, vielleicht sogar einmalig auf der ganzen Welt, daß Einkommen besteuert werden, die es gar nicht gibt.

Aber einen Mißbrauch verhindern Sie damit überhaupt nicht. Wenn jemand Mißbrauch betreiben will, dann wird er es machen – mit oder ohne Mindestkörperschaftsteuer. Aber Sie bestrafen jene Unternehmer, die ehrlich bilanzieren, jene Unternehmer, die ehrlich arbeiten, wenn sie einmal keinen Gewinn haben, der eben eine Steuerlast von 50 000 S begründet, und sie trotzdem die Steuer zahlen müssen.

Ihre Ausführungen zum Fiskal-LKW hingegen, Herr Bundesminister, sind von Naivität geprägt. Sie haben gesagt, da baut man den "Golf" zum Fiskal-LKW um. Ich bin fest davon überzeugt, daß das nicht geschieht. Glauben Sie wirklich, daß einer, der das nicht braucht, sich in der Vergangenheit einen "Golf" oder irgendein anderes Auto umgebaut hat, die Sitzplätze hinten weggegeben hat und dann mit einem Auto mit zwei Sitzplätzen herumgefahren ist, nur so zu seinem privaten Vergnügen, obwohl er das nicht gebraucht hat? Das ist wirklich naiv, das ist praxisfremd. Das sollte hier auch einmal zum Ausdruck kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist aber so – da gebe ich Ihnen recht –, daß der Fiskal-LKW eine blödsinnige Lösung war. Diesbezüglich gibt es nämlich nur eine gerechte Lösung: Man müßte für jene Autos, die tatsächlich betriebsnotwendig sind – da könnte man auch harte Maßstäbe anlegen –, die also zu über 50 Prozent betrieblich genützt werden – der andere Teil wird dann sowieso als Privatentnahme, als Hinzurechnung oder wie auch immer versteuert –, den Vorsteuerabzug wieder einführen, denn Sie haben vor lauter Eifer anläßlich der Erstellung des Belastungspaketes völlig übersehen, daß wir bei der EU sind und daß unser Nachbarland und wirtschaftlich teilweise stärkster Konkurrent, nämlich Deutschland, den Vorsteuerabzug hat.

Und was machen Sie jetzt? – Sie schaden durch eine sowieso eher nicht sehr gelungene Sonderbestimmung, die Sie jetzt für Handelsvertreter zum Beispiel wieder abschaffen, der Wirtschaft! Ich möchte sehen, wie ein Handelsvertreter seinen Beruf ausüben soll, wenn er kein Auto hat. Der Handelsvertreter braucht das Auto, er muß fleißig arbeiten, und Sie bestrafen ihn,


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