Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 16

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möglich. Darüber hinaus müssen Befristungsmöglichkeiten weiter zurückgedrängt werden, und auch einer Verländerung einzelner Regelungskompetenzen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Bei all dem muß aber betont werden, daß auch in Hinkunft im Wohnbereich Kompromisse an der Tagesordnung sein werden, da eine Wohnrechtsreform ohne breiten gesellschaftlichen Konsens beziehungsweise ohne kompromißloses Bekenntnis zu konsequenter Durchsetzung und Kontrolle ansonsten graue Rechtstheorie bleibt.

In dieser Legislaturperiode werden wir uns daher mit aller Kraft dafür einsetzen, daß Menschen, die eine Wohnung brauchen, ordentliche und vor allem bezahlbare Wohnungen bekommen. Wir werden uns dafür einsetzen, daß weiterhin die Möglichkeit diskutiert wird, klarere Mietzinsbegrenzungen oder Begrenzungsregelungen zu finden. Das bedeutet eine Weiterentwicklung des Richtwertsystems mit klar begrenzten Zu- und Abschlägen sowie eine weitestgehende Einschränkung von Befristungsmöglichkeiten, und das bedeutet möglichst keine Kurzzeitmietverträge. Damit verstärken wir den Kündigungsschutz und tun etwas gegen Wohnen auf Zeit. Wir fordern auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mietrechts auf Eigentumswohnungen, vor allem was die Preisbildung anbelangt. Wir wollen eine Verstärkung der Wohnbauförderung, wie sie das Konsolidierungsprogramm ja ohnehin vorsieht, und dabei sind Förderungsmittel effizienter und sozial treffgenauer einzusetzen.

Zum Kollegen Krüger möchte ich noch sagen, nachdem er sich viel auf Seminare begeben hat, um das neue Mietrecht zu studieren: Ich glaube, es wäre auch sinnvoll gewesen – Sie waren ja bei den Verhandlungen damals noch nicht dabei –, sich auch die Vorschläge der Freiheitlichen anzuschauen. Denn all diese Vorschläge, die von der Freiheitlichen Partei, wobei Sie damals bei den Verhandlungen noch nicht dabei waren, an uns herangetragen wurden, hätten nicht nur zu deutlichen, sondern zu empfindlichen Erhöhungen für alle Mieter geführt. Mich wundert das nicht, denn in Ihren Reihen sitzen eben die Vermietervertreter: die Immobilienmakler. Das ist gar nichts Negatives, sie haben das Recht, Geld zu verdienen. Sie wollen das nur auf Kosten der Mieter. Wir sind dazu da, die Mieter zu schützen und dafür zu sorgen, daß hier eine soziale Ausgewogenheit auch in Zukunft erhalten bleibt. Das sei Ihnen, Herr Kollege Krüger, ins Stammbuch geschrieben. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Er hat das Wort.

10.29

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Aktuelle Stunde und deren Thema sind von der Freiheitlichen Partei vorgeschlagen worden. Nur: Der erste Redner von der Freiheitlichen Partei war nicht sehr aktuell in seiner Kritik: Was Herr Dr.  Krüger hier angeführt hat, war das, was zugegebenermaßen bei der Schaffung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes vor zwei Jahren von verschiedenen Seiten an Befürchtungen geäußert worden ist, auch, was von den Freiheitlichen an Kritik geäußert worden ist. Er hat nur völlig verschlafen, was sich hier in der Zwischenzeit getan hat, und viele Kritiker der Jahre 1993 und 1994 sind in der Zwischenzeit verstummt, weil sie eines Besseren belehrt worden sind. So ist etwas, was befürchtet worden ist, überhaupt nicht eingetreten, nämlich daß Bezirksgerichte und Schlichtungsstellen mit den Richtwertverfahren derart zugedeckt werden, daß sie mit der Arbeit überhaupt nicht mehr nachkommen. Davon ist heute keine Rede. Das hat sich nicht bewahrheitet.

Wenn Sie sich etwa die Untersuchung der Wiener Landesinnung der Immobilientreuhänder ansehen, dann stellt sich heraus, daß nach dem Inkrafttreten der Wohnrechtsreform 69,7 Prozent aller Wohnungen, also mehr als zwei Drittel, unbefristet und weniger als ein Viertel, nämlich 24,7 Prozent, befristet auf drei Jahre vermietet wurden. Der kleine Rest betrifft dann andere Befristungsmöglichkeiten des Mietrechtsgesetzes. Hinsichtlich des Richtwertes – es wurde gesagt, er sei nicht bestimmbar und es kenne sich niemand aus – stellte sich heraus, daß 50 Prozent der nach dem Richtwert vermieteten Wohnungen mit einer Monatsmiete von unter


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