Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 15

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unter Berücksichtigung der in der Branche bestehenden Ertragsmöglichkeiten ermittelt wird, bis Schluß des auf Nichtbezahlung des angehobenen Mietzinses gestützten Kündigungsverfahrens erster Instanz nachzubezahlen, wodurch die Kündigung abgewehrt wird.

Da einschlägige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu der im § 46a Mietrechtsgesetz angeführten Angemessenheit und auch zur Branchenbezogenheit beziehungsweise Erfahrungswerte noch nicht bekannt sind, kann derzeit noch nicht gesagt werden, ob eine legislative Maßnahme zu Änderungen des § 46a Mietrechtsgesetz geboten ist.

Meine Damen und Herren! Insbesondere diese, aber auch eine Reihe weiterer Fragen bedürfen nach meiner Überzeugung einer breiten öffentlichen Diskussion, zu der ich auch mit meinen bisherigen Wortmeldungen einen Anstoß liefern wollte. Das Bundesministerium für Justiz wird sich weiterhin an diesem notwendigen Diskussionsprozeß aktiv beteiligen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister für diese Stellungnahme.

Im Verlauf der weiteren Diskussion betragen die Redezeiten jeweils fünf Minuten. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kurt Eder. – Bitte sehr.

10.23

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema "Wohnen" stellt ohne Zweifel – der Herr Bundesminister hat es ja gesagt – eines der sensibelsten sozialpolitischen Themen dar, und die gerechte Verteilung von Wohnraum entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen bedarf einer ständigen Beobachtung dieses Bereiches. Insofern ist das Thema "Wohnen" für uns Sozialdemokraten immer ein aktuelles Thema, und wir befassen uns nicht nur dann damit, wenn etwa hier eine Aktuelle Stunde dazu abgehalten wird.

Eine der größten Herausforderungen in der Wohnpolitik besteht darin, der Versuchung zu widerstehen, sich auf den Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen. Auch wenn dies immer wieder von der FPÖ geleugnet wird: Diese Erfolge sind unbestritten gegeben. Es gibt sie seit der Ersten Republik, in der die Fundamente für unsere vorbildhafte Wohnpolitik gelegt wurden, indem Wien eine heute noch immer weltweit anerkannte Wohnbaupolitik und Wohnpolitik entwickelt hat. Dies hat sich in der Zweiten Republik kontinuierlich fortgesetzt, insbesondere in den Bereichen Wohnbauförderung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Mieterschutz.

Wenngleich die österreichische Wohnpolitik im internationalen Vergleich äußerst gut abschneidet, müssen doch auch kritische Anmerkungen gemacht werden. Dies hat allerdings punktuell und zielgerichtet zu erfolgen. Eine pauschale Ablehnung, so wie das von meinem Vorredner von der Freiheitlichen Partei gesagt wurde, und Verunglimpfung des wohnrechtlichen Systems ist meines Erachtens schlicht verantwortungslos, weil offensichtlich nur von persönlichen, politisch populistischen Kalkülen ausgegangen wird.

Mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz wurde einiges erreicht, und zwar auch im Bereich der Richtwertmieten, da im Gegensatz zum vergangenen Rechtszustand wieder eine Begrenzung der Kategorie-A-Miete erreicht wurde. Weiters erfolgte unter anderem eine Zurückdrängung der unsozialen Kurzzeitmietverträge und – auch der Herr Bundesminister hat darauf hingewiesen – eine Erhöhung des Schutzes von Untermietern sowie eine verbesserte Möglichkeit, unerlaubte Ablösen zurückzuerhalten; auch die Durchsetzung von notwendigen Erhaltungsarbeiten seitens des Mieters wurde eindeutig erleichtert.

Gleichwohl hat die Sozialdemokratische Partei immer betont, daß das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz einen Kompromiß und nicht die lückenlose Umsetzung sozialdemokratischer Vorstellungen im Wohnbereich darstellt. Sinnvolle Anpassungen werden daher von uns seit längerem angestrebt. Insbesondere vor der unzureichenden Bestimmtheit der Zu- und Abschläge haben wir von Anfang an gewarnt. Ebenso halten wir eine Ausdehnung einer nachvollziehbaren Mietzinsbegrenzung – etwa auch auf geförderte Eigentumswohnungen – für


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