Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 45

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werden. Dann haben wir nicht zu sagen: Das ist unsere eigene Angelegenheit, da wollen wir uns nicht dreinreden lassen, kümmert euch um euren eigenen Dreck!, nein, dann haben wir das in unserer europäischen demokratischen Kultur und Völker- und Staatenfamilie zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Das war ja der große Fortschritt der Menschenrechtskonvention: Daß wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, die Menschenrechte über die Souveränität zu stellen und damit der Staatengemeinschaft die Möglichkeit zu eröffnen, daß sie sich auch über die Souveränität in unsere Rechtsprechung drüberschaltet. Das ist ein großer Fortschritt im Sinne einer positiven europäischen Entwicklung, die ich in eine europäische Verfassung münden sehen will.

Damit zum Schluß: Die beiden Vorlagen sind ein Fortschritt. Wir haben vorsichtig zu sein, damit wir keine Rückfälle erleben, und wir haben alles zu tun, damit dieser Kontinent seinen inneren Frieden, gestützt auf Menschenrechte und demokratische Ordnung, aufbauen kann. Das muß unser Ziel sein! Dem dienen die beiden Vorlagen, denen wir deshalb mit Freude zustimmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort von seiten der Frau Berichterstatterin wurde nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen .

Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen. Ich stelle das erforderliche Quorum für einfach-gesetzliche Beschlußfassungen fest.

Wir werden über die einzelnen Ausschußanträge getrennt abstimmen.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluß des Staatsvertrages Protokoll Nummer 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (9 der Beilagen) die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, dies durch ein Erheben von den Sitzen zu bekunden. – Dies ist vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluß des Staatsvertrages Protokoll Nummer 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (10 der Beilagen) die Genehmigung zu erteilen.

Ich darf jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen wollen, bitten, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Auch das ist einstimmig beschlossen worden.

Damit sind Punkt 1 und Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 – UrhG-Nov. 1996 (40 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 3. Punkt. Es ist dies der Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 (40 der Beilagen).

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schrefel. Er wird die Debatte einleiten.


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