Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 60

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stellen, um zu sehen, wie wichtig ein solches Gesetz ist, um die produzierende Kunst auch ein wenig aus ihrer mißlichen Lage herauszuholen.

Im Kunstbudget – das muß man sich bei jeder Gelegenheit vor Augen halten – erfolgt eine Aufteilung der Milliarden: 3 Milliarden gehen an den Bundestheaterverband, 1 Milliarde geht an die Museen, und nur 1 Milliarde geht an die produzierende Kunst, nämlich an die Kunstsektion, die dazu da ist, dieses Geld zu verteilen. Daran sieht man schon den Stellenwert. Dort ist es bedauerlicherweise noch dazu so, daß die großen Institutionen eigentlich den Rahm abschöpfen und somit für die freie Szene und für die Kulturinitiativen nur wenig Geld zur Verfügung steht.

Das alles sage ich deshalb eingangs, weil daraus verständlich wird, wie wichtig dieses Gesetz ist und wie wichtig es ist, daß man dann, wenn scheinbar wirtschaftliche Interessen entgegenstehen, wie durch diese eigenartige Inseratenkampagne formuliert, weiß, auf welcher Seite man steht. Entweder man steht auf der Seite der Kopienhersteller, wie Sie und Herr Krüger es hier artikuliert haben, oder aber man begreift, daß es in diesem Falle um Gelder geht, die an die Urheber, ist gleich die Kulturschaffenden, gehen.

Es ist wirklich kurios – irgendwer hat es schon gesagt –, daß es in Österreich überhaupt keine führenden Kopiererhersteller gibt; es handelt sich durchwegs um ausländische Firmen. Man kann natürlich auch sagen, wenn die Wirtschaft auch nur ein Inserat losläßt – in diesem Fall war es eine millionenschwere Kampagne –, dann interessieren uns die Interessen der Kulturschaffenden nicht mehr. Genau das würden Sie tun, wenn Sie etwas, was schon lange überfällig ist, nämlich diese Abgabe den Kulturschaffenden zugute kommen zu lassen, auf einmal wieder wegschieben, und zwar nur deswegen, weil Sie sich auf einem falschen Weg ein falsch verstandenes Wirtschaftsprofil erwerben wollen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Da wir als Redezeit zwei "Wiener Stunden" vereinbart haben und davon auf das Liberale Forum nur 18 Minuten entfallen, muß ich mich jetzt vor allem auf jene Bereiche konzentrieren, wo wir Abänderungsanträge einbringen werden. Die Debatte über die anderen Punkte wurde unter anderem auch im Ausschuß geführt. Kollegin Motter wird insbesondere auch noch über das Folgerecht sprechen.

Übrigens ist typisch, daß Sie vieles auf die EU abschieben. Sie dürfen sich wirklich nicht wundern, wenn es bei uns EU-Müdigkeit gibt, wenn Sie immer sagen: Wir täten es zwar gern anders, aber jetzt warten wir einmal auf die EU! – Die Leute haben das Gefühl, daß Österreich ... (Abg. Dr. Fekter: Das haben die Künstler selber nicht gewollt, Frau Kollegin Schmidt!) Das wird dann Kollegin Motter noch erörtern. Ich muß jetzt auf meine Redezeit achten.

Sie haben gesagt: Jetzt warten wir einmal auf die EU, und dann werden wir weiterreden!, anstatt mehr Selbstverständnis nicht nur als Person, nicht nur als Fraktion, sondern vor allem als Vertreter Österreichs zu haben. Das wäre meine Vorstellung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich werde einen Abänderungsantrag zu § 26 einbringen, dem wir einen § 26a anfügen wollen. Es geht um den sogenannten Bestsellerparagraphen. Es ist dies eine Bestimmung, die es in anderen Ländern schon lange gibt. Wir haben uns an der deutschen Formulierung orientiert. Ich entschuldige mich daher für eine Formulierung, die ich selbst nicht sehr schön finde. Allerdings ist in Deutschland ein langes Nachdenken vorausgegangen, und ich glaube, daß es Sinn macht, eine bewährte Formulierung zu übernehmen. Es geht dabei vor allem um junge Künstler, die bei Abschluß eines Vertrages noch nicht ahnen können, welchen überdurchschnittlichen Erfolg – wider Erwarten – vielleicht ihr Werk erzielt. Sie sollen aber im nachhinein durchaus daran teilhaben können.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Die Ziffer 5 wird wie folgt geändert:


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