Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 63

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auch von Interessenvertretern beziehungsweise Galeristen vom Kunsthandel, nämlich das Argument, das Geschäft wird gestört. Ich sage es einmal so vereinfachend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In gewisser Hinsicht ist dieses Argument richtig. Das Geschäft jener wird gestört, die ausschließlich vom Fehlen eines Folgerechtes profitieren. Und das sind die, die mit dem geistigen Produkt und geistigem Eigentum eines Künstlers in der Folge viel Geld verdienen, viel Geschäft gemacht haben und noch machen werden.

Daß der Vorwurf, daß es für den Kunsthandel nicht besonders günstig wäre, nicht das Ende des Kunsthandels bedeuten muß, zeigen ja Beispiele aus anderen Ländern. In anderen europäischen Ländern gibt es das Folgerecht schon lange genug – etwa in Belgien, in Spanien, in Deutschland, in Dänemark, in Frankreich, in Italien und in Portugal ist es eingeführt worden –, und in all diesen Ländern gibt es einen zumindest ebenso blühenden Kunsthandel wie in Österreich, nur mit dem Unterschied, daß nicht nur eine kleine Gruppe, nämlich die der Kunsthändler und der Galeristen oder auch der Sammler und Weiterverkäufer natürlich, profitiert, sondern auch die diese Kunstwerke Schaffenden, wenn es beispielsweise um die bildende Kunst geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Lücke, die in Österreich klafft, ist wirklich dringend und schleunigst zu schließen, und in diese Richtung geht auch der von der nächsten Rednerin zu verlesende Abänderungsantrag. Den Stellenwert des geistigen Eigentums, der im Mittelpunkt des Urheberrechtsgesetzes insgesamt und dann natürlich auch jeder Novelle, so auch der heutigen, steht, sollte man – obwohl das nicht im Kulturausschuß, sondern als Zivilrechtsmaterie im Justizausschuß verhandelt wurde – wirklich nicht aus den Augen lassen.

Ich erspare es mir, die unwürdige Diskussion um eine mögliche Verschiebung des Termins des Inkrafttretens der Reproabgabe nicht noch einmal zu wiederholen. Ich muß aber sagen, ich bin froh, daß sich Frau Kollegin Fekter und in der Folge auch Herr Dr. Fuhrmann, der ja diese Absicht bis gestern um diese Zeit auch noch hatte, davon abbringen haben lassen, weil ich jetzt an ihre Einsichtsfähigkeit glauben kann, daß es beim Urheberrecht nicht um die Interessen ausländischer Kopiergerätehersteller geht, sondern in erster Linie um den Schutz der Interessen derer, die auch das Objekt dieser Novelle sind – und das sind Künstler und Künstlerinnen in Österreich und deren Schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von Frau Dr. Schmidt erwähnte Bestsellerparagraph wäre mir auch ein besonders großes Anliegen gewesen, und zwar gerade deshalb, weil der Bestsellerparagraph eine Gruppe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern trifft, nämlich die jüngsten oder die jungen, die dann, wenn sie überraschend Erfolg mit ihrer Arbeit haben, diesen in materieller Hinsicht nicht unmittelbar für dieses Werk nutzen können. Vielleicht könnte der Herr Bundesminister das als eine ganz, ganz wesentliche Anregung für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes mitnehmen.

Eine nächste Novelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, muß es jedenfalls geben, denn in jeder Diskussion im Zusammenhang mit dem Schutz von geistigem Eigentum und geistigem Produkt kommen wir weiter in eine Zukunft, die sich ja überhaupt noch nicht abschätzen läßt. Ich halte den Komplex des Urheberrechts als einen Teilbereich des Medienrechtes insgesamt für einen der spannendsten, weil sich am schnellsten weiterentwickelnden, mit dem wir es im ganzen Zivilrechtsbereich überhaupt zu tun haben. Bei dem, was wir in den letzten Jahren allein an Geschwindigkeit von Neuentwicklungen erlebt haben, hält ja wirklich kaum jemand Schritt mit den gesetzlichen Regelungen.

Vor ein paar Jahren hat noch niemand eine CD-ROM gekannt. Heute sind CD-Rom, Internet und die virtuelle Welt insgesamt etwas, womit ja fast jeder schon konfrontiert wird. Da tut sich für die Legistik und somit auch für den Gesetzgeber eine Welt auf, in der es um den Rechtsschutz geht, die jedoch kaum noch faßbar und abschätzbar ist. Da wird vor allem auf die Damen und Herren vom Justizministerium in der Zukunft eine besonders große Herausforderung zukommen, und ich hoffe, daß auch wir – also wir hier im Nationalrat – diese Herausforderung – mit ihrer Hilfe selbstverständlich – bewältigen werden.


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