Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jetzt habe ich aber einen großen Fehler gemacht, ich bitte die Grünen um Entschuldigung – das sage ich jetzt dazu. Jene drei Anträge, die ich vorlese, sind Anträge, die wir gemeinsam einbringen. Alle drei Anträge sind Anträge der Abgeordneten Stoisits und Schmidt. Ich bitte um Vergebung, ich habe es übersehen. Im Ausschuß haben wir das so beraten und gesagt, daß es effizienter ist, wenn nur einer seine Redezeit dafür verwendet. Ich tue dies hiemit. Das ist sozusagen meine Wiedergutmachung.

Ich bringe nun den letzten Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmidt und Stoisits:

Die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 wird wie folgt geändert:

Artikel VI lautet:

"(1) Die §§ 38 und 39 Urheberrechtsgesetz in der Fassung dieses Bundesgesetzes gelten für gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke."

Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Nummer 2 und lautet:

" (3) Gestattet der nach § 38 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz berechtigte Filmhersteller oder ein Werknutzungsberechtigter gegen Entgelt anderen die Benutzung der Filmwerke zur gleichzeitigen, vollständigen und unveränderten Weitersendung mit Hilfe von Leitungen, so haben der Produzent und die Filmurheber Anspruch auf einen Anteil an diesem Entgelt."

*****

Ich bitte Sie, diese Anträge zu unterstützen. – Ich bedanke mich. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Alle drei von der Frau Abgeordneten Dr. Schmidt vorgetragenen Abänderungsanträge sind geschäftsordnungsgemäß ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung miteinbezogen.

Als nächste hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

13.57

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Die Urheberrechtsgesetz-Novelle ist von allen, die jetzt vor mir gesprochen haben, in ihrem Gehalt und Inhalt bereits relativ detailliert erörtert worden. Darum möchte ich das nicht mehr wiederholen.

Frau Dr. Schmidt hat am Ende ihrer Rede gesagt, daß wir gemeinsame Abänderungsanträge eingebracht haben. Frau Kollegin Motter wird noch einen Abänderungsantrag einbringen. Ich will daher im Sinne der Effizienz nicht dasselbe noch einmal wiederholen. Diese vier Abänderungsanträge sind uns ebenso wie den Liberalen ein ganz großes Anliegen, vor allem deshalb, weil sie in erster Linie auf Lücken dieser heute zu beschließenden Gesetzesnovelle hinweisen; Lücken insofern, als es sich um Diskussionsgegenstände handelt, die, zumindest seit ich Mitglied des Justizausschusses bin, permanent diskutiert wurden, auch schon bei der letzten Novelle. Vor allem möchte ich ganz besonders das im ersten Entwurf des Herrn Bundesministers noch enthaltene Folgerecht hervorheben, das leider nicht soweit gediehen ist, daß wir es heute auch verabschieden könnten. Nichtsdestotrotz ist es unabdingbar notwendig und richtig.

Es ist in der Öffentlichkeit im wesentlichen ein Argument gegen das Folgerecht vorgebracht worden, und zwar nicht nur von namhaftesten österreichischen bildenden Künstlern, sondern


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite