Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 224

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rühmen, in ihrem Leben nicht mehr als ein Buch gelesen zu haben. Jetzt muß man sich vorstellen, daß jemand, der sich damit brüstet, vielleicht sogar einmal Kulturlandesrat hätte werden können! Das weiß man vorher nie!

Daher: Mit einer Stiftung, wie ich sie beschrieben habe, könnte man derartige Dinge vermeiden, man wüßte, worauf man sich einläßt, hätte einen längeren Investitionszeitraum und so weiter. Daneben sollte es durchaus Fachbeiräte geben, die ein eigenes Budget haben, auf die der Intendant keinen Zugriff hat. – Auf diese Weise hätten wir mehrere Schienen für eine andere Art der Kulturpolitik gelegt! Das ist die Bitte, die ich Ihnen mitgeben möchte – man kann sie auch nachlesen –: Auf diese Weise könnten wir vielleicht wirklich einmal in eine interessantere und ernsthaftere Diskussion einsteigen, damit auf diesem Gebiete wirklich etwas weitergeht und man nicht immer nur sagt: Das ist ein schlechtes Modell!, womit es sich dann auch schon hat.

Ich werde auch nicht müde, in diesem Zusammenhang – obwohl er auf den Kunstbericht nicht unmittelbar, aber doch zumindest mittelbar Bezug hat – den Bundestheaterverband anzusprechen, und zwar deswegen, weil dort die Gelder gebunden sind, die uns abgehen und dann nicht im Kunstbericht aufscheinen können. Daher mahne ich wieder, endlich darüber nachzudenken, diesen Bundestheaterverband umzuwandeln in eine GesmbH, um auf diese Weise Gelder freizumachen. Denn ich bin der festen Überzeugung bin, daß die derzeitige Art des Wirtschaftens nicht effizient ist und daher nicht der Kultur an sich dient, sondern zu einem gut Teil bereits zum Selbstzweck geworden ist.

Wenn wir übrigens gerade bei Neuregelungen sind, die angestrebt werden, möchte ich auch auf eine Neuregelung Bezug nehmen, die wir nicht angestrebt haben, die wir aber vermutlich in den nächsten Wochen – oder wann auch immer – beschließen werden: Ich meine die Neuregelung über die Werkverträge.

Dieses Instrumentarium ist für die Kulturszene ebenfalls wichtig wie ein Bissen Brot. Die freie Kulturszene und Kulturinitiativen, um die es mir in erster Linie geht, können ohne Werkverträge überhaupt nicht mehr existieren. Ich habe betreffend Werkverträge eine völlig andere Auffassung, als sie Kollegin Petrovic im Kulturausschuß artikuliert hat. Ich schätze jene Lösung, die ursprünglich im Gespräch war, daß man nämlich sagt: Sozialversicherung ja, wenn einer jedoch ohnedies schon irgendwo eine – freiwillige – Versicherung hat, dann nein. Diese Lösung hätte ich für vernünftig gehalten, und zwar deswegen, weil ich der festen Überzeugung bin, daß es auch im Interesse eines Kulturschaffenden sein muß, irgendwo eine Versicherung zu haben. Wir können doch nicht glauben, daß es in deren Interesse ist, nie eine Versicherung zu haben und dann eines Tages, wenn es darauf ankommt, möglicherweise von der Allgemeinheit versorgt werden zu müssen. Das ist sicherlich nicht das Selbstverständnis der Kulturschaffenden.

Daher halte ich es für eine unnötige Bevormundung, sie durch irgendeine Sozialversicherung schützen zu wollen. – Ich möchte sie vor der Belastung einer Mehrfachversicherung schützen, dann wenn dies notwendig wird, dann wird die ganze Szene nämlich wirklich den Bach hinuntergehen. Das befürchte ich angesichts der gegenwärtigen Situation, denn jetzt hat man die ursprüngliche Regelung, die ich eben erwähnt habe, die wir befürworten, wieder fallen gelassen und gesagt: Bei den Werkverträgen soll es keine Einbeziehung in die Sozialversicherung geben, es sei denn, es ist ein unechter Werkvertrag. Dazu muß ich sagen: Das klingt zwar sehr schön, aber einen unechten Werkvertrag dürfte es eigentlich gar nicht geben. Ein "unechter Werkvertrag" hat gefälligst ein Dienstvertrag zu sein.

Daher frage ich: Welches Damoklesschwert – ich sage das jetzt für die Kulturszene, das gilt aber auch für alle anderen – wird jetzt wieder aufgehängt, daß man wieder abhängig sein muß von irgendeiner Judikatur, die man nicht abschätzen kann, und darauf angewiesen ist, daß man zu irgendeinem Finanzbeamten ein gutes Verhältnis hat oder nicht, ob er öfter prüfen kommt oder nicht und ähnliches mehr. Das kann doch nicht der Sinn der Rechtssicherheit sein, die Sie angeblich anstreben!

Nächster Punkt: Transparenz. – Die mangelnde Transparenz des Kunstberichtes wird seit Jahren releviert. Wir haben vergangenes Jahr einen Antrag eingebracht, in dem wir gebeten


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