Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 227

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Interessenvertretungen zugestellt werden, damit nämlich auch eine Überprüfung möglich ist, was der Beirat empfohlen hat und in welchen Fällen das Ministerium davon abgewichen ist. Ich glaube, das wäre ein Minimum an Transparenz, wenn man schon – aus teilweise verständlichen Gründen – diese Protokolle nicht vollinhaltlich publiziert.

Zur Frage Werkverträge: Frau Dr. Schmidt! Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Kriterium, daß, wer schon sozialversichert ist, bei einem Werkvertrag jedenfalls nicht mehr versichert zu werden braucht, ein falsches ist. Denn entweder ein Werkvertrag ist ein solcher, das heißt, der Inhaber des Vertrages erfüllt ihn selbstbestimmt, dann ist das selbstverständlich kein klassischer Fall für Sozialversicherung. Dann müßte man eine eigene Versicherungspflicht statuieren. Oder es handelt sich letztlich um einen Dienstvertrag – und dann ist ohnedies jetzt schon die Versicherungspflicht gegeben.

Für den Fall, daß man das Kriterium einführt: Versicherungspflicht nur dann, wenn jemand noch nicht versichert ist, befürchte ich sehr stark, daß wir diejenigen, die gar keine Versicherung haben, letztlich überhaupt aus dem Geschäft hinausboxen, denn dann würde jeder Arbeitgeber, auch im Kunst- und Kulturbereich, selbstverständlich lieber jemanden im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigen, der bereits irgendeine Art von Versicherung hat, weil diese Person dann schlicht und einfach billiger kommt. Ich glaube, das Anliegen, das wir alle haben, daß möglichst niemand ganz ohne Versicherung ist, könnte damit nicht verwirklicht werden.

Das ist sicherlich eine diffizile Frage, und wir müssen auch danach trachten, übermäßige Kosten von den Organisationen im Rahmen von Kunst und Kultur fernzuhalten. Trotzdem glaube ich, daß wir uns nach einem tauglicheren Abgrenzungskriterium umsehen müssen. Wir müssen anderweitig versuchen, zumindest eine Minimalversicherung sicherzustellen, dürfen jedoch nicht die Gefahr heraufbeschwören, daß schließlich nur mehr jene beschäftigt werden, die ohnehin schon irgendwo wenigstens ein bißchen etwas haben.

In diesem Sinne möchte ich angesichts der vorgerückten Stunde meine Ausführungen beenden und an dieses Haus dringend appellieren, wirklich vehement gegen die doch wahrnehmbaren Anzeichen einer Zurückdrängung der Freiheit von Kunst und Kultur aufzutreten. Die demokratischen Kräfte in diesem Land müssen sich dem in aller Form und mit aller Kraft widersetzen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

2.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wird nicht beantragt. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-3 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Kunstberichtes eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Kunstbericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen .

5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1 der Beilagen): Tiertransportgesetz-Luft – TGLu (44 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (17 der Beilagen): Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990 (45 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung: Es sind dies die Berichte des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage: Tiertransport


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