Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 236

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist einstimmig beschlossen.

Ich danke vielmals.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß die authentischen Texte des Protokolls in russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen sind, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Auch da darf ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen bitten. – Ich stelle fest, daß dies vom Nationalrat einstimmig genehmigt wurde.

Damit haben wir die Tagesordnungspunkte 5 und 6 erledigt.

7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (8 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck" (35 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Schigebietes "Dreiländereck" (35 der Beilagen).

Frau Abgeordnete Jäger hat die Berichterstattung übernommen. Sie wird die Debatte einleiten.

Berichterstatterin Inge Jäger: Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (8 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck".

Das gegenständliche Abkommen bezweckt die Errichtung eines grenzüberschreitenden Skigebietes auf österreichischem und slowenischem Staatsgebiet samt der erforderlichen Infrastruktur sowie die Erlaubnis zur Benützung dieses Skigebietes durch österreichische und slowenische Staatsbürger sowie Staatsangehörige von Drittstaaten, die weder in der Republik Österreich noch in der Republik Slowenien der Sichtvermerkspflicht unterliegen.

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 31. Jänner 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuß die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfülllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck" (8 der Beilagen) wird genehmigt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite