Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 31

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Krankenanstaltenplan und die Einführung der leistungsorientierten Finanzierung. Diese Bereitschaft der Bundesregierung, zusätzlich 12 Milliarden Schilling bereitzustellen, ist in einer Zeit, in der es darum geht, ein 100-Milliarden-Schilling-Konsolidierungsprogramm zu realisieren, keine Selbstverständlichkeit. Wir dokumentieren damit aber den Stellenwert, den die Reform des österreichischen Gesundheitswesens für die Bundesregierung hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen wurde sehr viel und sehr intensiv über die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Frauen in Österreich diskutiert. Ich nehme diese Diskussion selbstverständlich sehr ernst und erinnere einmal mehr daran, daß das Niveau der Leistungen für Frauen in unserem Land ein sehr hohes ist. Dieses hohe Niveau ist nicht zuletzt auch ein Resultat der frauenpolitischen Aktivitäten der beiden zurückliegenden Gesetzgebungsperioden. Ich erwähne die Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten, aber auch ganz allgemein das Gleichbehandlungspaket und die Einführung des zweiten Karenzjahres. Kaum ein anderes Land sieht eine zweijährige Karenzleistung vor.

Ich verhehle aber nicht, daß diese Karenzleistung auch arbeitsmarktpolitische Probleme aufwirft, und ich stehe auch nicht an, zuzugeben, daß wir die Kosten des zweiten Karenzjahres bei dessen Einführung erheblich unterschätzt haben und daher jetzt Korrekturen vornehmen müssen.

Ergänzt und abgefedert wird diese Einsparungsmaßnahme, die ich nicht wegdiskutiere, durch die Bereitstellung von zusätzlichen 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungsprojekte. Es sollen daher für Kinder aller Altersgruppen zusätzliche Einrichtungen mit bedarfsgerechten, auch ganztägigen Öffnungszeiten zu sozial gestaffelten Tarifen bereitgestellt werden. Ich gehe davon aus, daß durch diese Initiative der Bundesregierung eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein Mehr an Chancengleichheit in unserer Gesellschaft hergestellt wird. Ebenso werden die Bemühungen zur Schaffung von Teilzeitarbeit verstärkt.

Unser Bestreben gilt einer partnerschaftlichen Familie, und um dieses Ziel zu erreichen, werden wir uns verstärkt um Familienberatungsstellen und um begleitende Elternbildung kümmern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Jede Darstellung von Reformen und Einsparungen im Sozialbereich setzt die Feststellung voraus, daß der österreichische Sozialstaat ein Niveau erreicht hat, das international seinesgleichen sucht. Als Beispiel für die Reformen im Sozialbereich nenne ich Bemühungen, vor allem durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, das tatsächliche Pensionsalter anzuheben.

Die bisherige Sonderunterstützung für ältere Arbeitnehmer, die im übrigen bisweilen dazu verwendet wurde, ältere Menschen auf Kosten der Sozialbudgets freizustellen, läuft aus. Soziale Gerechtigkeit heißt in diesem Zusammenhang, ausreichende Übergangsbestimmungen vorzusehen, die die Lebensplanung der Betroffenen absichern.

Ausreichende Übergangsbestimmungen sind ein Kriterium, die Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades ein ebenso wichtiges. Es wird daher gleichzeitig mit der Abschaffung der Sonderunterstützung ein Bonus-Malus-System eingeführt, das für die Betriebe Anreize bietet, ältere Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen oder zusätzlich einzustellen. Einen Malus werden in Zukunft jene Unternehmer bezahlen müssen, die ältere Arbeitnehmer entlassen.

Um dem drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken wird es notwendig sein, das gesamte Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik einzusetzen. Dieser Notwendigkeit wird auch während der Phase der Budgetkonsolidierung Rechnung getragen.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde das Prinzip des Sparens durch Reformen konsequent umgesetzt. Die Integration Arbeitsloser hat Vorrang gegenüber passiven Versorgungsleistungen.


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