Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 50

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Wir wollen Ihnen eine goldene Brücke bauen. Sie haben die Möglichkeit, noch heute dafür zu plädieren. Die Koalitionsparteien haben ja Erfahrung in der raschen Abfassung von Abänderungsanträgen. Sie werden doch nicht warten, bis Ihnen die Opposition auch dazu einen Abänderungsantrag auf den Tisch legt! Sie haben doch sicher heute Interesse daran, daß die Verfassung bei der Graduierung gewahrt wird, und deshalb sollten Sie hier eine Änderung vorschlagen.

Ich komme zurück zum Hauptkritikpunkt, nämlich zur Gestaltung der Organe der Diplomatischen Akademie, und darf namens meiner Fraktion folgenden Abänderungsantrag zur uns vorliegenden Regierungsvorlage einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Haider, Dkfm. Bauer, Scheibner und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage "Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien" (DAK-Gesetz 1996) (24 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (63 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. § 8 Abs. 1 lautet:

"§ 8. (1) Das Kuratorium besteht aus dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten als Vorsitzenden und aus weiteren Mitgliedern, die vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wie folgt bestellt werden:

1. je ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bundesministers für Finanzen,

2. zwei Mitglieder auf einvernehmlichen Vorschlag der Länder,

3. drei Mitglieder, die Angehörige des höheren Dienstes im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind."

2. § 8 Abs. 2 lautet:

"(2) Jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei ist berechtigt, ein Mitglied in das Kuratoirum zu entsenden."

3. Die bisherigen Absatzbezeichnungen (2) bis (6) in § 8 erhalten die Absatzbezeichnungen (3) bis (7).

*****

Meine Damen und Herren! Ich ersuche Sie um Unterstützung dieses Anliegens, das der ursprünglichen Intention der Bundesregierung entspricht, das der derzeit gültigen Rechtslage entspricht, das dem Wunsch des Parlaments nach Kontrolle entspricht. Für den Fall Ihrer Zustimmung zur Änderung der Regierungsvorlage im Sinne unseres Abänderungsantrages kann ich Ihnen die Unterstützung meiner Fraktion für das gesamte Gesetzeswerk zusichern. Wir werden uns aber keinesfalls wie die Liberalen gebärden und vielleicht auch noch der eigenen Beschneidung, der Beschneidung der parlamentarischen Kontrolle, durch Zustimmung den Sanktus geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Mag. Stadler vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er wird in die Verhandlungen miteinbezogen.


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