Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 59

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6. Warum müssen habilitierte UniversitätsassistentInnen die erste Lehrveranstaltungsstunde ohne Abgeltung abhalten, während die meist besser verdienenden ProfessorInnen das nicht müssen?

7. Warum werden die im Durchschnitt wesentlich besser verdienenden Professoren von diesen geplanten Sparmaßnahmen fast überhaupt nicht betroffen?

8. An den Kunsthochschulen werden bis zu 50 Prozent der Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte vergeben. Das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen würde in der derzeitigen Fassung bewirken, daß diese externen Lehrbeauftragten eine Kürzung der Lehrauftragsremuneration um 15 Prozent sowie einen Entfall der Sonderzahlungen (zirka 14 Prozent) hinnehmen müßten. Dadurch werden Lehrbeauftragte andere Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, was in der Folge zu einem Qualitätsverlust in der Lehre führen wird. Wie rechtfertigen Sie eine derartige finanzielle Einbuße, und was werden Sie gegen den drohenden Qualitätsverlust unternehmen?

9. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen besagt, daß künftig an einer Lehrveranstaltung, so sie von externen Lehrbeauftragten abgehalten wird, "wenigstens 15 Studierende durchgehend" teilnehmen müssen. Eine Lehrveranstaltungs-Abgeltung erfolgt nach diese Gesetzentwurf nur mehr, wenn "wenigstens 10 Studierende durchgehend" daran teilnehmen. In den medizinischen Fächern können Pflichtfamulaturen und das "bedside teaching" aber nur in Kleinstgruppen stattfinden, und es ist den Patienten wohl nicht zumutbar, gleich von 10 oder 15 Studierenden probeweise untersucht zu werden. An vielen kleineren Instituten und den Kunsthochschulen gibt es kaum Vorlesungen und Seminare, die von mehr als 10 Studierenden besucht werden. Diese Regelung würde damit zur stillen Liquidation kleinerer Fächer, wie etwa Astronomie, führen, und mittels Sparmaßnahmen würde hinterrücks eine unzulässige Unterscheidung zwischen notwendigen und scheinbar unnotwendigen Fächern vorgenommen. Wie soll dieses Gesetz bei Studienrichtungen umgesetzt werden, wenn weniger als 15 beziehungsweise 10 Studierende einen Jahrgang bilden?

10. Was passiert, wenn eine remunerierte Lehrveranstaltung mit 16 (beziehungsweise 11) Studierenden beginnt, aber nur mit 13 (beziehungsweise 9) endet?

11. Wird diese Lehrveranstaltung den Studierenden dann aberkannt, und dürfen sie dann nicht mehr zur Prüfung antreten?

12. Wird die vorbereitete und zum Teil schon gehaltene Lehrveranstaltung den Professoren, AssistentInnen beziehungsweise externen Lehrbeauftragten dann abgegolten werden oder nicht?

13. Wie werden Sie verhindern, daß durch diesen Gesetzesvorschlag kleinere Studienrichtungen still liquidiert werden?

14. Wie verträgt sich, daß AssistentInnen, die kein Doktorat haben, in Zukunft (abgesehen von einer kurzen Übergangsfrist) keine selbständigen Lehrveranstaltungen mehr abhalten dürfen, während externe Lehrbeauftragte, die kein Doktorat haben (etwa Bundeslehrer), sehr wohl selbständige Lehrveranstaltungen abhalten dürfen?

15. Im Zuge des Sparpakets wird auch das Familienlastenausgleichsgesetz geändert. Das hat für Studierende zur Folge, daß ihnen die Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr gestrichen wird und daß die Familienbeihilfe nur mehr für die Mindeststudiendauer plus je einem Toleranzsemester pro Studienabschnitt ausbezahlt wird. Können Sie garantieren, daß Sie alle Maßnahmen getroffen haben, sodaß sich die durchschnittliche Studiendauer der Studierenden ab sofort auf die Mindeststudiendauer plus je ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt reduziert?

16. Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Studienzeitüberschreitung der Studierenden?

17. Was sind die wichtigsten Gründe für die Überschreitung der Mindeststudiendauer?


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