Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 60

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18. Im letzten Hochschulbericht findet sich im Kapitel "Soziale Absicherung der Studierenden" folgende Passage: "Angesichts der Studienbedingungen in manchen Studienrichtungen ist es für einen großen Teil der Studierenden kaum möglich, die Studienabschnitte in den Regelstudienzeiten zu bewältigen. Im Studienjahr 1991/92 konnten beispielsweise nur 5 Prozent der Absolventen ihr Studium in der vorgesehenen Mindeststudiendauer abschließen, die Studienzeitüberschreitung betraf durchschnittlich 5 Semester. Das Durchschnittsalter bei Erstabschluß liegt mittlerweile bei 27,1 Jahren." (Hochschulbericht 1993, Bd 1, S. 106.) Als Konsequenz dieser Fakten, so steht anschließend zu lesen, wurde bei einer Vielzahl von Förderungen die Altersgrenze für den Bezug generell auf 27 Jahre erhöht, und im Studienförderungsgesetz "wurde eine Verlängerungsmöglichkeit des Beihilfenanspruchs bei nachweisbar schlechten Studienbedingungen vorgesehen" (ebda).

Welche Maßnahmen wurden seit der Verfassung dieses Hochschulberichts ergriffen, die so erfolgreich waren, daß nun eine Reduzierung der Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe auf die Mindeststudiendauer plus zwei Semester gerechtfertigt erscheint?

19. Hat sich die durchschnittliche Studiendauer seit der Verfassung dieses Hochschulberichtes verändert?

20. Wie hoch ist derzeit das Durchschnittsalter bei Erstabschluß?

21. Durch das Sparpaket werden an einzelnen Universitäten AssistentInnen die Universität verlassen und können durch den Aufnahmestopp nicht nachbesetzt werden, sodaß teilweise auch Pflichtlehrveranstaltungen nicht mehr im bisherigen Ausmaß angeboten werden können. Gleichzeitig werden durch die Regelung, daß bei remunerierten Lehraufträgen mindestens 15 beziehungsweise bei abgegoltenen Lehrveranstaltungen mindestens 10 Studierende durchgehend teilnehmen müssen, auch viele Pflichtlehrveranstaltungen ausfallen. Wie werden Sie dafür sorgen, daß durch so verursachte Ausfälle von Pflichtlehrveranstaltungen für die Studierenden keine Verzögerung im Studium erfolgt?

22. In zahlreichen Aussendungen vor der Nationalratswahl haben Sie immer wieder betont, daß Sie gegen die Einführung von Studiengebühren sind. Allein durch die Kürzung der Familienbeihilfe und die Streichung der Freifahrt ab dem 19. Lebensjahr verlieren die Studierenden im allergünstigsten Fall, wenn sie die Mindeststudiendauer eines neunsemestrigen Studiums um nicht mehr als die im Hochschulbericht angeführten fünf Semester überschreiten und in Wien wohnen, zirka 5 000 S, wenn sie etwa in Wiener Neustadt wohnen und von dort nach Wien pendeln, zirka 9 000 S in jedem der 14 Semester ihrer Studienzeit. Wie unterscheiden sich diese – konservativ berechneten – Mehrausgaben für die Studierenden beziehungsweise deren Eltern, die noch dazu proportional zur Entfernung zum Studienort zunehmen, außer durch den Namen de facto von Studiengebühren?

23. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß Studierende, die nicht am Studienort wohnen, stärker zur Kassa gebeten werden als jene, die am Studienort wohnen?

24. Laut letztem OECD-Bericht "Bildung bewegt" (1995) zählt Österreich mit einem AkademikerInnenanteil von 7,9 Prozent zu den Schlußlichtern innerhalb der OECD. Auch bei den Bildungsausgaben für den tertiären Sektor, also die Hochschulen und Universitäten, zählt Österreich zu den Ländern mit dem geringsten Aufwand innerhalb der OECD. Bei den Ausgaben für F&E (Forschung und Entwicklung) liegt Österreich ebenfalls im unteren Mittelfeld. Etwa 14,7 Milliarden gab Österreich laut ÖSTAT 1995 für F&E aus, laut einer Empfehlung des IHS hätten es aber zwischen 18,7 und 20,4 Milliarden sein sollen, um den OECD-Schnitt zu erreichen. Österreich hatte also ein "Forschungsdefizit" zwischen 4,0 und 5,7 Milliarden Schilling. "Öffentliche F&E-Ausgaben sind eine wichtige Investition in die Zukunft der österreichischen Gesellschaft und der österreichischen Wirtschaft und sollten deshalb von Sparmaßnahmen wesentlich weniger beziehungsweise überhaupt nicht tangiert werden", kommentiert dazu das IHS.


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