sowohl für den Mittelbau als auch für die Studierenden. Das nenne ich Spekulieren mit den Argumenten: Sie negieren sie zwar jeweils, aber bringen sie dann vor.
Ich halte es für sehr notwendig – ich habe mich immer daran gehalten und werde es auch weiterhin tun –, daß wir diese Debatte nicht führen, indem wir uns sozusagen leicht entzündbarer Vorurteile bedienen. Ob wir sie bejahen oder verneinen, das Nennen bringt sie sozusagen aufs Tapet. Ich habe mich an dieser Diskussion nicht beteiligt und werde es auch in Hinkunft nicht tun. Ich bin der festen Überzeugung, daß dadurch die Studierenden, wie im übrigen auch die Assistenten, ungerecht behandelt werden, und daran ändert auch diese Diskussion und auch der Versuch, das sozusagen per Negation ins Spiel zu bringen, nichts.
Selbstverständlich ist im Budget für eine bestmögliche Ausbildung der Studierenden zu sorgen. Gerade das war auch immer unser Ziel: daß nämlich die Lehraufträge in ihrer Zahl nicht zurückgehen, daß das Lehrangebot nicht zurückzunehmen ist, daß das Ganze ungehindert und uneingeschränkt budgetär abgesichert werden kann.
Es ist auch so, daß gerade die – wenn Sie es so wollen – strategisch wichtigen Mittel für Ausstattungen, für Investitionen im universitären Bereich nicht nur nicht zurückgenommen, sondern sogar angehoben wurden. Es ist auch so, daß wir die Inbetriebnahme der neuen Betriebsflächen – diesbezüglich gab es große Befürchtungen – budgetär abgesichert haben. Es ist im übrigen auch nicht richtig, wenn man so tut, als ob es bei den Stipendien – das klang so an; also mittlerweile liest man ja nicht nur solche Dinge zwischen den Zeilen, sondern man hört diese auch zwischen den Worten – nur um ein paar ganz Arme ginge. Rund 40 Prozent der Studierenden bekommen Familienbeihilfe, also weniger als die Hälfte. Ich behaupte nicht, daß das keine ernste Situation darstellt. Aber dennoch, die Wahrheit muß nennbar bleiben. Also wie gesagt: Rund 40 Prozent der Studierenden bekommen Familienbeihilfe. Das heißt, 60 Prozent der Studierenden sind von dieser Maßnahme gar nicht betroffen, können theoretisch von ihr gar nicht betroffen sein – abgesehen davon, daß das nicht Angelegenheit meines Ressorts, sondern die des Familienministeriums ist, aber die Auskunft gebe ich schon gerne. – Von den rund 40 Prozent Familienbeihilfebeziehern bekommt rund ein Drittel Studienförderung. Das heißt, wir reden über ein Drittel der theoretisch Betroffenen, die über das Studienförderungsgesetz, nämlich über Stipendien, einen großen Teil der angesprochenen Maßnahmen kompensiert erhalten. Also so zu tun – was zwar auch sozial zynisch wäre, aber darauf will ich jetzt gar nicht eingehen –, so zu tun, als ob das Studienförderungsgesetz gleichsam eine ganz kleine Gruppe der ganz Ärmsten abdecken würde, ist eine falsche Darstellung der Tatsachen. Wahr ist: Es ist ein Drittel der theoretisch durch diese Maßnahmen Betroffenen!
Nochmals – ich sage das zwischendurch immer wieder –: Ich reduziere hier in meiner Argumentation nicht die Ernsthaftigkeit und auch nicht die Wirkungen dieser Maßnahmen, sondern ich möchte sie geradezu unterstreichen, indem ich mit diesem Thema seriös umgehe.
Ich darf nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen:
Die Frage 1 betrifft das schon angesprochene Autonomieangebot. Es ist nicht so, daß wir die Autonomie der Universitäten beschworen haben, wie uns das in der Fragestellung vorgehalten wird, sondern wir haben für die rechtlichen Voraussetzungen dieser Autonomie gesorgt.
Es gibt aber einen Punkt – abseits der selbstverständlichen Einbindung der Universitäten in unser Rechtssystem; das gilt auch für das Haushaltsrecht –, bei dem ich einen absoluten Sperriegel vorschieben möchte und werde, weil ich das für berechtigt halte: Wenn man an einer Universität durch die Gruppendynamik der Meinungsbildung zum Ergebnis käme, daß man die Mittel, die vom Steuerzahler oder vom Budget oder von diesem Haus und von allen jenen, die an dieser Entscheidung beteiligt sind, für Investitionen zur Verfügung gestellt werden, von Investitionen abzieht, um Abgeltungssätze anzuheben, dann halte ich das für falsch. Das heißt, die Trennung zwischen den Sachaufwendungen und insbesondere den Anlagenkrediten und dem Personalbudget halte ich nicht nur nicht für eine Einschränkung der Autonomie, als ob sie es sozusagen nicht besser könnten, sondern für eine absolut richtige Maßnahme, um die Mittel