Maßgeblich ist auch nicht die durchschnittliche Studiendauer aller Studierenden, sondern die Möglichkeit für Vollzeitstudenten, das Studium innerhalb der vorgesehenen Anspruchsdauer zu absolvieren. Es ist Aufgabe der Universitätsorgane, dafür zu sorgen, daß die inhaltlichen Anforderungen von den Studierenden, die das ernsthaft betreiben, innerhalb der vorgesehenen Studienzeit erfüllbar sind. Das neue Studiengesetz, das hoffentlich noch vor dem Sommer hier im Haus, zumindest im Ausschuß, andiskutiert werden kann, hat ja zum Ziel, die De-facto-Studienzeiten zu verkürzen.
Die derzeitigen Studienzeitüberschreitungen – zu Frage 16 – betragen etwa fünf Semester. Da sind allerdings sämtliche Studierende miteinbezogen, auch jene, die voll berufstätig sind und die erfahrungsgemäß weitaus mehr Semester überziehen als der durchschnittliche Studierende. Die Berufstätigen sind außerdem eine stark steigende Gruppe von Studierenden.
Der wichtigste Grund für die Überschreitung ist im wesentlichen die Erwerbstätigkeit. Es gibt nämlich – nochmals: Gott sei Dank! – eine stark steigende Gruppe von Berufstätigen, die ein Studium in Angriff nehmen. Daß diese, die allerdings von der Streichung der Familienbeihilfe nicht betroffen sind, eine wesentlich längere Studienzeit als die des Durchschnitts haben, ist klar. Das ist auch etwas, was ich immer vertreten habe, nämlich daß man daran keinerlei negative Konsequenzen anknüpfen darf. Nochmals: Im übrigen gilt, daß wir durch das neue Studienrecht die Studienzeiten deutlich verringern wollen.
Zur Frage 18: Ich möchte mich jetzt nicht wiederholen, was die Investitionsmittel betrifft. Diese haben auch in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Ausbau der Einrichtungen möglich gemacht. Und wenn ich Ihnen dazu sage, daß es seit dem Jahr 1990 rund 3 500 zusätzliche Stellen für die Universitäten gegeben hat, dann ist das wohl als eine Maßnahme, die die von Ihnen beschriebenen Zustände zu beheben imstande ist, anzuerkennen. Zugleich unbestritten ist, daß die Arbeit zur Verbesserung der Studienbedingungen sozusagen als nicht abgeschlossen anzusehen ist.
Zur Frage 19: Die durchschnittliche Studiendauer hat sich in den letzten Jahren ausschließlich durch neue gesetzliche Voraussetzungen verändert, nämlich von 13,1 auf 13,9 Semester. Auch da sind alle mitgerechnet, die, weil berufstätig, wesentlich länger studieren. Auch dazu ist zu sagen, daß es durch das neue Studienrecht jetzt zu Korrekturen, und zwar der De-facto-Studienzeit, kommen wird.
Zur Frage 20, das Durchschnittsalter der Erstabschlüsse. Das ist ein interessanter Punkt. Wenn Sie die Erstabschlüsse nehmen, also jene Studenten, die ein Studium – ihr Erststudium sozusagen – bis inklusive 27 abschließen, dann sind es 63 Prozent aller Studierenden, die unter 27 Jahren abschließen, und zwar mit einem Durchschnittsalter von 25 Jahren. Wenn Sie das erhöhen auf: Wie viele schließen unter 30 ab?, dann erhöht sich das Durchschnittsalter von 25 auf 26 Jahre, und das erfaßt bereits 85 Prozent der Studierenden. Das heißt, anders herum gesagt: 85 Prozent der Studierenden schließen früher als mit 30 Jahren ab, im Durchschnitt mit 26, und 63 Prozent der Studierenden schließen unter 27, im Durchschnitt mit 25 ab.
Die Frage 21 betrifft den Aufnahmestopp. Ich habe schon gesagt: Die Karenzstellen sind nicht davon betroffen und die medizinischen Fakultäten sind nicht davon betroffen. – Das ändert nichts daran, daß das eine für die Universitäten schwierige Maßnahme ist, von der ich hoffe, daß sie bald ausläuft.
Zu den Fragen 22 und 23: Wir haben vorgesorgt, daß es durch das Studienförderungsgesetz für die bisherigen und auch zukünftigen Stipendienbezieher eine Möglichkeit geben wird, einen großen Teil dessen, was sie möglicherweise – ich begründe gleich, warum ich "möglicherweise" sage – an Verlusten hinnehmen müssen, auszugleichen. "Möglicherweise" sage ich deswegen, weil man sehr genau unterscheiden muß zwischen jenen, die relativ nahe ihrer Universität wohnen und für die der Wegfall der Netzkarte wahrscheinlich keine solche soziale Härte darstellt, und jenen, die womöglich außerhalb des Studienortes wohnen und einpendeln. Wir haben mit der ÖH vereinbart, daß wir einen eigenen Fonds schaffen, der 4,5 Prozent der Mittel für die Studienförderung umfassen wird und in der Novelle zum Studienförderungsgesetz als