Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 106

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Einem. Gleichzeitig fragt man, was überhaupt der Personenschutz kostet. Letztlich – das soll man doch zugeben, Herr Kollege Kostelka! – will man überhaupt keine Opposition in diesem Haus mehr haben.

Die Frau Vorsitzende des sogenannten Liberalen Forums – ich habe schon einmal gesagt: des Blinddarmes der Sozialisten –, die Frau Vorsitzende dieses Blinddarmes verlangt ja mittlerweile bei jeder Präsidialsitzung: Redezeitbeschränkung für die Opposition! Weg mit der Redezeit! Weg mit der Immunität! – Weg mit der Opposition! – das wird das nächste Credo sein. Wir haben von der Geschäftsordnungsdebatte, die uns noch ins Haus steht, noch Schlimmes zu befürchten, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher ist es nur allzu konsequent, wenn die Grünen genau sehen, was hier passiert. Die ÖVP hat sich im Immunitätsausschuß nicht mehr daran erinnert, was sie erlebt hat, als sie in der Opposition war. Sie bedenkt nicht, daß das natürlich eine Angelegenheit ist, die die Oppositionsfraktionen stärker trifft, wenn sie in der politischen Tagesarbeit von den Mächtigen des Landes mit Klagen eingedeckt werden können – nicht von irgendwelchen kleinen Bürgern – ich kann es nur wiederholen –, sondern von mächtigen Konzernen, Chemiekonzernen, Pharmakonzernen – Frau Kollegin Petrovic hat das ja erlebt –, von Medienriesen, Mediengiganten und Ministern (Abg. Dr. Leiner: Schuldirektoren!) , die letztlich sogar den gesamten Polizeiapparat kontrollieren können.

Das war beim Abgeordneten Graff nicht anders, und das ist jetzt auch beim Abgeordneten Dr. Haider nicht anders – weshalb ich eines klarlege: Wenn man die Immunität, die außerberufliche Immunität beseitigen möchte, dann soll man das tun (Abg. Dr. Leiner: Schuldirektoren!) – dazu gibt es einen entsprechenden freiheitlichen Antrag –, indem man in der Verfassung eine klare, für alle gültige, der Willkür der Mehrheit entzogene, allgemeingültige verfassungsrechtlich saubere Lösung trifft – so wie wir das vorgeschlagen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es geht aber nicht an, eine Halblösung einzuführen, eine Halblösung, die der Mehrheit praktisch jährlich zur Disposition steht, mit der man versucht, über die Frage der Auslieferungspraxis die Opposition zu disziplinieren – und das noch dazu unter einem Klubobmann Kostelka, der ja selbst angekündigt hat, daß er auf der parlamentarischen Ebene agieren möchte, und zwar auch, was seine Kompromißbereitschaft anbelangt – ich zitiere wörtlich –, "als hätten wir die absolute Mehrheit". – Ende des Zitats.

Herr Kollege Kostelka kann sich ja darauf verlassen, daß er agieren kann, als hätte er die absolute Mehrheit – weil er in der Österreichischen Volkspartei in einer so sensiblen Frage wie der Änderung der Auslieferungspraxis einen willfährigen Helfershelfer gefunden hat, der sich in die sogenannte koalitionsfreie Besenkammer zurückzieht und, wenn es darum geht, Dr. Haider auszuliefern, sogar noch die Anträge stellt, die sich Herr Dr. Kostelka selber gar nicht mehr zu stellen getraut hat.

Daher ist ja auch diese lächerliche Ausschußfeststellung zustande gekommen, die nebst der Lächerlichkeit in der grundsätzlichen Vorgangsweise auch noch dadurch demaskiert wird, daß da völlig falsche Delikte als Privatanklagedelikte zitiert werden, weil man es aufgrund einer gewissen Unwissenheit der Fraktion der Österreichischen Volkspartei bis heute gar nicht geschafft hat, zu unterscheiden zwischen ... Was haben Sie gemeint, Herr Kollege Maitz? Können Sie den Gestus noch einmal wiederholen. Haben Sie Kopfschmerzen? (Abg. Dr. Maitz: Privatanklage!) Wer hat Ihnen gestattet, einen Zwischenruf zu machen? Khol hat gesagt, Sie dürfen nicht. Lassen Sie Zwischenrufe! (Abg. Dr. Kostelka: Brauchen Sie schon eine Genehmigung, um Zwischenrufe zu machen?) Sie haben keine Erlaubnis, Zwischenrufe zu machen. Khol hat gesagt, Sie dürfen keine Zwischenrufe machen. Lassen Sie daher auch den Gestus! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn Sie Kopfschmerzen haben, dann nehmen Sie ein Pulverl (Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen) , aber erklären Sie mir nicht, daß diese sogenannte Ausschußfeststellung im Einklang mit dem System des österreichischen Strafrechtes steht. Jedem Strafrechtler in Österreich dreht es den Magen um, wenn er das liest, was Sie hier als Privatanklagedelikte auflisten.


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