Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

So war es auch nicht verwunderlich, daß eine weitere, vom Herrn Berichterstatter vorgetragene Beschlußlage zustande kam, die folgendes zum Inhalt hat (Abg. Kiss: Stadler, brauchen Sie einen Psychiater?) : Da wird durch einen Beschluß klargelegt, daß die Frage der Auslieferung aufgrund des Begehrens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Dr. Haider miterledigt sei, weil es sich ja um denselben Sachverhalt handle. Der Ausschußvorsitzende hat bis heute nicht kapiert – und das ist ja das Dramatische an dieser Geschichte –, daß bei Minister Einem hinsichtlich des inkriminierten Sachverhaltes, daß er als Bewährungshelfer angeblich in Zwettl irgendwelche Dinge angestellt hätte, daß es da irgendwelche Drogengeschichten gegeben hätte, seine Beamteneigenschaft nach § 117 Abs. 4 StGB gar nicht möglich ist, wie mir Frau Kollegin Höbinger-Lehrer als Staatsanwältin mit einer jahrzehntelangen Erfahrung bestätigt. Das ist gar nicht möglich, und daher ist es ja nur denkbar, daß ausschließlich für diese Delikte die Staatsanwaltschaft in das Verfahren eintreten kann.

Aber Herr Kollege Steindl kümmert sich nicht um die Rechtsordnung. (Abg. Kiss: Nein, nie!) Wozu brauchen wir eine Rechtsordnung, wenn wir eine Mehrheit haben, meine Damen und Herren?! Frei nach dem Wallnöferschen Grundsatz: Ihr habt zwar recht, aber wir sind die Mehreren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daher wird über die Rechtsordnung drübergefahren, und jeder Schmarren wird dann im Ausschuß bestellt. Für diesen Schmarren ist Ihnen der Rechtsanwalt des Dr. Haider dankbar (Abg. Mag. Steindl erhebt sich von seinem Platz und verbeugt sich in Richtung des Redners) , wobei Dr. Haider im übrigen von beiden Verfahren – da muß ich Sie nämlich beide enttäuschen, sowohl Rot wie Schwarz – nichts zu befürchten hat. Herr Caspar von Einem hat nämlich bewußt – wie ich behaupte – beim falschen Gericht geklagt. Statt nämlich das Medieninhaltsdelikt beim zuständigen Landesgericht Klagenfurt einzuklagen, hat er beim Bezirksgericht Völkermarkt geklagt, damit er nachher sagen kann: Ich hätte eh klagen wollen, aber leider hat der Anwalt beim falschen Gericht geklagt und die Frist ist in der Zwischenzeit verstrichen.

Herr Fellner von der Zeitschrift "NEWS" hat bereits erste Prozesse verloren. Da werden Sie also nichts ernten. Was Sie jedoch ernten werden, ist der Vorwurf, daß Sie mit einer beispiellosen Heuchelei heute den Versuch gestartet haben, einen Oppositionspolitiker mit Mitteln der staatlichen Gewalt niederzumachen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. Redezeit: maximal 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.10

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Starke Worte haben wir im Zusammenhang mit der heute zu fassenden Entscheidung des Nationalrates gehört: Die Ausschaltung der Opposition, die Disziplinierung eines gesamten Parlaments, die rückwirkende Aufhebung der Immunität wurden da behauptet. Herr Dr. Stadler hat darüber hinaus gemeint, daß wir rechtsstaatliche Instrumente beugten, daß ihn das Ganze fatal an autoritäre Regime erinnere und daß dies letztendlich eine parlamentarische Sonderjustiz Marke Kostelka sei. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Jawohl, so ist es!)

Zunächst einmal, Herr Dr. Stadler: Herzlichen Dank für die "liebevolle" Zuneigung, die Sie mir haben zuteil werden lassen. (Abg. Mag. Stadler: Nein, alles nur Behauptungen!) Aber wenn man die Tatsachen so verdreht, wie Sie dies erstens in den medialen Aussagen am 23. Februar dieses Jahres, zweitens im Immunitätsausschuß und weiters hier und heute getan haben, dann ist es notwendig, sich einmal kurz und ganz nüchtern zu überlegen, was eigentlich geschehen ist. (Abg. Haigermoser: Ja! Nüchtern!)

Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen bewußt, daß der Artikel 57 der Bundesverfassung lediglich ein Verfahren vorgibt – ein Verfahren und keine inhaltlichen Vorgaben! Das bedeutet, daß der Immunitätsausschuß und in weiterer Folge das Plenum des Nationalrates in jedem Einzelfall zu entscheiden haben, ob ausgeliefert wird oder nicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kiss: Jawohl, so ist es!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite