Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 109

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gezogen, und zwar in allen Fällen! Wie sehr Ihnen weh tut, daß Sie als Bürger – und nichts anderes als Bürger! – behandelt werden, sieht man ja an Ihren Reaktionen (Abg. Haigermoser: Was soll Ihr hämisches Grinsen?) : Sie scheuen Richter!

Meine Damen und Herren! Sie haben das Verdienst auf Ihr Banner zu schreiben, daß Sie die Immunität und damit auch den Parlamentarismus in Verruf gebracht haben. Was wir heute tun, ist nichts anderes, als die Konsequenzen daraus zu ziehen (Abg. Dr. Krüger: Wer hat das mit der Hyäne in reiner Schurwolle gesagt?!) , und das tun wir im Sinne des Zitats von Tocqueville, daß man jedes Recht dadurch ad absurdum führen könne, daß man es bis zur Neige ausnutzt. (Abg. Dr. Krüger: Hyäne in reiner Schurwolle – wer hat das gesagt?!) Sie haben es getan, Sie haben die Immunität ad absurdum geführt – und wir ziehen die Konsequenzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es ist doch fürwahr Privilegienritterei reinsten Wassers, unter dem Schutz der Immunität Verleumdungen (Abg. Mag. Stadler: Was heißt, Verleumdungen?) , Ehrabschneidungen, üble Nachrede und Beleidigungen auszusprechen. (Abg. Mag. Stadler: Wo haben denn Sie studiert, daß Sie nicht wissen, was Verleumdungen sind? – Abg. Dr. Mertel: Sie sind ja so gescheit! – Abg. Mag. Stadler: Das ist nichts Neues!) Meiner Auffassung nach ist das nicht zuletzt deswegen Privilegienritterei in Reinkultur, weil Sie all dies anscheinend hier verteidigen und als Draufschlag noch überhaupt nichts dabei finden, das Mandat – wie in der Person des Dr. Haider – als ein Verlustabschreibemodell zu betrachten. Das alles ist ein Faktum, gegen das wir in diesem Haus vorzugehen haben werden: heute durch diesen Beschluß und durch eine entsprechende weitere Diskussion über das Bezügegesetz.

Einen Punkt möchte ich gerne noch zum Abschluß anschneiden. Wir hätten uns eigentlich heute nicht mit zwei, sondern mit drei Auslieferungsbegehren beschäftigen sollen (Abg. Mag. Stadler: Wir haben ja drei! Es sind ja drei Auslieferungsbegehren da!) , und zwar noch mit einem Auslieferungsbegehren betreffend den Abgeordneten Peter (Abg. Mag. Stadler: Wir haben drei! Machen Sie sich doch aktenkundig, wenn Sie das nicht wissen!) , der gegenüber einem Ihrer Kollegen den Satz verwendet hat: "Das ist, bitte, Faschismus." Ihr Kollege Rockenschaub hat geklagt, in der Zwischenzeit hat es jedoch eine Zurückziehung dieser Klage gegeben. (Abg. Dr. Fuhrmann: Da schau her!)

Da stellt sich die Frage: Warum hat er das getan? – Es gibt dafür drei Gründe.

Der erste Grund – den will ich Ihnen wirklich nicht zutrauen – ist derjenige, daß Dr. Haider sich bewußt geworden ist, daß es schön wäre, allein als Märtyrer dazustehen, und daß dieser Nimbus – der ihm nicht zukommt – nicht mit dem Abgeordneten Peter geteilt werden sollte.

Der zweite denkbare Grund für diese Zurückziehung der Klage ist, daß sich die freiheitliche Fraktion bewußt geworden ist, daß sie diesen Prozeß verlieren wird.

Die dritte Möglichkeit ist, daß Sie vielleicht überhaupt nichts dabei finden, des Faschismus geziehen zu werden.

Meine Damen und Herren! Sie können es sich aussuchen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn es eines letzten Grundes und Beweises der Richtigkeit unserer Vorgangsweise bedurft hätte, dann lieferte ihn die "Zeit im Bild" vor nunmehr 36 Stunden, als Dr. Haider in einer Pressekonferenz taxfrei 124 Abgeordnete dieses Hauses als Halbaffen bezeichnet hat. (Abg. Dr. Fuhrmann : Lemuren hat er uns genannt!)

Meine Damen und Herren! Eine solche Bezeichnung verdient niemand in dieser Republik – auch nicht die Abgeordneten zum Nationalrat, Menschen, die sich in aller Ernsthaftigkeit ihrer Aufgabe widmen. Damit und mit all den Beschimpfungen davor haben Sie einen Umgangston in die Politik eingeführt, dem wirklich Einhalt zu gebieten ist. Der heutige Beschluß ist ein wesentlicher Beitrag dazu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.22


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