Grund dafür nicht sein kann, daß wir in Fragen strafbarer Handlungen gegen die Ehre versucht haben, unsere eigene Ehre wiederherzustellen, indem wir meinten, daß wir uns vor Kolleginnen und Kollegen, die ein derartiges Delikt begangen haben, als Mehrheit dieses Hauses nicht stellen können.
Daß es zum Mißbrauch hinsichtlich der Immunitätspraxis kommen könnte, kann für die Zukunft natürlich nicht ausgeschlossen werden. Daß man es aber von vornherein unterstellt, entspricht nicht meinem Zugang zur Politik. Denn ich bin überzeugt, daß die Mehrheit dieses Hauses nicht klammheimlich beabsichtigt, dann nur mehr zu überlegen, wie sie Mißbrauch mit ihrem Mandat treiben könnte. (Abg. Mag. Stadler : Das wurde aber gerade zugegeben!) Das glaube ich nicht.
Daher sage ich noch einmal: Wir sind der Meinung, daß im Artikel 57 der Bundesverfassung klargestellt werden sollte, daß solche Delikte nicht der außerparlamentarischen Immunität unterliegen.
Nun zu den aktuellen Fällen; Herr Kollege Kostelka hat etwas vorweggenommen, ich sage es trotzdem noch einmal: Ursprünglich gab es drei Fälle. Auch mein Fraktionskollege Helmut Peter ist mit einem Auslieferungsbegehren auf der Agenda des Immunitätsausschusses gestanden, und zwar wegen eines gleichartigen Delikts, nämlich eines Delikts nach § 111 ff. Strafgesetzbuch, wie Herr Kollege Haider in zwei anderen Fällen.
Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Fraktion ihre Meinung gebildet und haben wir diesen Initiativantrag eingebracht. Wir waren der Meinung, daß sich Kollege Peter in dieser Angelegenheit vor dem Strafgericht zu rechtfertigen hat. Sollte er sich wirklich im Ton vergriffen haben und verurteilt werden, dann wird es ihm eine Lehre sein, und sollte er freigesprochen werden, dann hat er sich vor einem Gericht rehabilitieren können.
Was ist dann aber passiert? – Vor Eintritt in die Tagesordnung des Immunitätsausschusses hat sich herausgestellt, daß der Privatankläger – ein Angehöriger der Freiheitlichen Partei und Mitglied des Bundesrates – seine Anklage zurückgezogen hat. (Abg. Mag. Stadler : Darf er denn das tun?) Selbstverständlich darf er das tun! Er hat von einem völlig legitimen Recht Gebrauch gemacht. (Abg. Mag. Stadler : Na also!) Kollege Kostelka hat Ihnen die drei Auslegungsvarianten hier schon ausführlich dargestellt, ich kann mir das also ersparen. Ich schwanke zwischen Variante zwei und drei. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Eines steht aber fest: Im Ergebnis haben Sie damit erreicht, daß Kollege Stadler hier seine von Rührung getragene Wortmeldung abgeben konnte, indem er Kollegen Haider als Märtyrer, als Einzelexempel und als verfolgten Dissidenten darstellen konnte. (Abg. Mag. Stadler : Kostelka hat das bestätigt!) Er ist in der Wortwahl bis zum Stalinismus gegangen. Er hat die Mehrheit des Hauses des Stalinismus geziehen. (Abg. Mag. Stadler : Kostelka hat gesagt, daß es nur um Haider geht!) Herr Kollege Stadler! Mir geht es nicht nur um Haider, aber Ihnen ist es offensichtlich nur um Haider gegangen, denn sonst wäre die Privatanklage gegen Herrn Kollegen Peter nicht zurückgezogen worden. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie werden vielleicht besser verstehen, was ich meine, wenn ich Ihnen sage: Selbstverständlich gibt es auch im Falle des Kollegen Peter parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren – das ist ja durchaus möglich, daß wird durch die Immunität bekanntlich nicht gehemmt (Abg. Mag. Stadler : Es gibt drei Auslieferungsbegehren, und alle drei richten sich gegen Haider!) –, und dieses Zivilverfahren gegen den Kollegen Peter läuft selbstverständlich weiter, denn dieses ist nicht geeignet, das Märtyrertum des Kollegen Haider zu beeinträchtigen.
Daher läßt man das Zivilverfahren weiterlaufen. Deswegen habe ich gesagt, daß ich zwischen Variante zwei und drei schwanke. Doch das Strafverfahren wird eliminiert, damit man eine lupenreine Dissidenten-Tagesordnung im Immunitätsausschuß vorweisen kann. Aber das finde ich nicht gut. (Abg. Dr. Haider : Ich auch nicht!) Vielleicht ist es ein historischer Zufall, vielleicht wurde Rockenschaub vom heiligen Geist erleuchtet, vielleicht hat er seine Klage aus anderen Gründen zurückgezogenen, ich weiß es nicht. (Abg. Dr. Haider : Weil er zwischenzeitlich die