Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 113

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Jetzt aber zu den Auslieferungsbegehren selbst. (Abg. Mag. Stadler: Suchen Sie es sich aus! Stimmen Sie zumindest dem Initiativantrag zu!) Herr Kollege! Wir haben einen Initiativantrag eingebracht, Wir sind nicht der Meinung, daß man die Immunität zur Gänze abschaffen soll. Wir halten sie für eine ganz wichtige Sache. Wir haben aber auf den Punkt gebracht, daß es sie bei strafbaren Handlungen gegen die Ehre, sofern es sich um Privatanklagedelikte handelt, überhaupt nicht mehr geben soll, sodaß der Immunitätsausschuß mit Verfahren wie denen, die jetzt zur Debatte stehen, gar nicht mehr befaßt wird. Denn der Richter wird das Gesetz lesen können und wird erkennen, daß er in einem solchen Fall gar nicht anfragen muß. Damit ersparen wir uns überflüssige Arbeit im Ausschuß, und für den Bürger schaffen wir Rechtsklarheit. Das ist mir lieber als eine bloß geänderte Praxis. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Wichtig daran ist mir aber, daß das auf Privatanklagedelikte eingeschränkt wird, und zwar aus dem simplen Grund, daß in diesem Fall ein Bürger Politiker einem Bürger Nichtpolitiker oder vielleicht auch einem Bürger Politiker gegenübersteht. (Abg. Dr. Graf : Bürger Einem!) Jedenfalls stehen einander zwei zivile Personen in einem fairen Parteienprozeß vor dem Strafgericht gegenüber, und einer von den beiden wird gewinnen, und der, der gewinnt, wird von seinem Prozeßgegner den vollen Kostenersatz bekommen, sehr im Unterschied zu sonstigen Strafverfahren. Das halte ich für nicht ganz unwichtig.

Daher trägt jemand, der in einem Privatanklageverfahren als Ankläger auftritt, das volle Kostenrisiko, und er wird sich dessen hoffentlich auch bewußt sein, während der, der als Beschuldigter vis-à-vis steht, die volle Chance hat, wenn er obsiegt, die Kosten ersetzt zu bekommen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Weisungsgebundene Staatsanwälte sind dabei im übrigen nicht im Spiel.

Jetzt komme ich auf die konkreten Fälle zu sprechen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Stadler ist verwirrt! Was soll ich machen? (Heiterkeit beim Liberalen Forum.) Er kann nicht zuhören. Daran ist er nicht gewöhnt. Befehlsausgaben sind wahrscheinlich kürzer als parlamentarische Reden. (Abg. Mag. Stadler : Kommen Sie zur Sache!) Daher kann er es nicht aushalten, daß er ein bißchen warten muß, bis die entsprechenden Argumente kommen. Was soll ich machen? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Reden Sie weiter!) Ich habe 20 Minuten Zeit zu reden. Wenn ich Lust habe, kann ich die ganze Zeit in Anspruch nehmen.

Es geht hier heute um zwei Fälle. Im Fall eins ... (Abg. Mag. Stadler: Ihr Zweipunkteprogramm ist Dr. Haider!) Seien Sie nicht so unhöflich! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler .) Herr Stadler, seien Sie nicht so unhöflich! Dr. Haider ist kein Parteiprogramm, das wäre wirklich ärmlich, da haben Sie recht. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Sie sind nur gegen Dr. Haider!) Haider als Parteiprogramm wäre wirklich ärmlich. An sich ist das fast beleidigend. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Wenn Sie von Ihrer Warte aus Haider als ärmlich bezeichnen, dann ist das auch interessant. Wenn Haider unser Programm wäre, dann wäre das ärmlich. (Abg. Mag. Stadler: Ihr Parteiprogramm ist ärmlich!) Stadler kennt sich nicht aus. Der Führer ist nicht da, und er hat keine Weisungen. (Abg. Mag. Stadler: Ausgerechnet Volker redet vom "Führer"!)

Wir haben hier zwei Fälle auf dem Tisch: Im einen Fall handelt es sich um ein lupenreines Privatanklagedelikt. Ich bin der Meinung, daß wir bei diesem Delikt ohne weiteres in der Lage sind, der Auslieferung zuzustimmen. (Abg. Mag. Stadler: Als Volker würde ich an Ihrer Stelle ganz ruhig sein!) Lieber Stadler! Sippenhaftung ist Ihres, für sich selber stehen ist Meines! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

In einem Fall handelt es sich um ein lupenreines Privatanklagedelikt, und daher wird unsere Fraktion dieser Auslieferung selbstverständlich zustimmen, weil sie genau dem Geist unseres Verfassungsänderungsantrages entspricht.

Im zweiten Fall allerdings hat sich ein staatsanwaltliches Verfahren an die Seite geschlagen, indem bedauerlicherweise der Privatankläger Dr. Einem die Ermächtigung zur Verfolgung durch


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