Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 135

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Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag , der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke für Ihre Berichterstattung.

Die Debatte wurde auf zwei "Wiener Stunden" beschränkt, sodaß sich folgende Gesamtredezeiten ergeben: SPÖ 30 Minuten, ÖVP 28 Minuten, Freiheitliche 26 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 18 Minuten.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Redner Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

0.14

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das heute zur Debatte stehende Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996 ist das erste einer Reihe von Gesetzen, die unter dem Titel Belastungspaket auf die Österreicherinnen und Österreicher als sozialrechtliche Änderungen zukommen werden.

Die Grundintention dieses Sozialgesetzes ist richtig: ältere Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind, die Langzeitarbeitslose sind, wieder in das Berufsleben zurückzuführen.

Wie immer ist aber der Teufel im Detail versteckt. Das sogenannte Bonus-Malus-System, wie es vorgesehen ist, hat in weiten Punkten, was nämlich das Malus anlangt, nicht die Zustimmung von uns Freiheitlichen gefunden. Wir meinen, daß der Malus ungenügend ausgerichtet ist und nur dazu dienen wird, das Kündigungsalter für sehr, sehr viele Arbeitnehmer nach unten zu verlegen, also auf deutsch gesagt: Die Zahl freigesetzter älterer Arbeitnehmer – für Frauen dann vielleicht bei 43 oder 45 Jahren – wird so noch vergrößert werden. Bei männlichen Arbeitnehmern wird dieses Alter wohl deutlich unter 50 Jahre gedrückt werden. Das sieht man schon daraus, daß der Bonus mit maximal etwa einem Bruttomonatsbezug angesetzt ist, die nach zehn Dienstjahren vorgeschriebenen Abfertigungen aber das Dreifache davon ausmachen.

Ich glaube daher, daß dieses Malussystem zwar von in der Grundintention her, Kündigungsschutz zu gewähren, richtig ist, daß aber in der Praxis – das gilt für sehr viele zunächst wohlmeinende Schutzbestimmungen – ein kontraproduktiver Effekt für die Arbeitnehmer eintreten wird.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie von dieser Stelle aus, in entsprechender Form sofort mit der Umsetzung dieses Gesetzes auch eine begleitende Kontrolle durch die Arbeitsmarktförderung, was diese Auswirkungen anlangt, einzuführen, denn es kann nicht angehen, daß die von uns skizzierte und befürchtete Praxis auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft zwar eintritt, der Gesetzgeber aber dann nicht sofort arbeitnehmerfreundlichere Regelungen hinsichtlich deren Beschäftigung vorsieht.

Ich habe seinerzeit bereits im Ausschuß ausgeführt, daß das Bestreben, das ASVG für den Bürger in diesem Land so umzuformulieren und neu zu publizieren, sodaß es jedem Arbeitnehmer möglich ist, seine Lebensarbeitszeitplanung, seine gesamte arbeitsrechtliche Planung in die eigene Hand zu nehmen, diese selbst zu bestimmen, durch diese Praxis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, "Sammelnovellen" zu verabschieden, deutlich unterlaufen wird.

Die Abgeordneten Mag. Cordula Frieser und Edeltraud Gatterer von der Österreichischen Volkspartei seien da im besonderen apostrophiert, denn sie sind ja damit in den Wahlkampf gegangen, für lesbarere und zusammengefaßtere Gesetze in diesem Bereich sorgen zu wollen. Das, was heute hier vorliegt, sehr geehrte Damen von der ÖVP, entspricht jedoch bestimmt nicht diesen Intentionen.

Wenn man sich vor Augen hält, was uns für das heurige Jahr an arbeitsrechtlichen Änderungen noch ins Haus stehen wird, muß man sagen: Bei gleicher Praxis müssen wir mit vier bis fünf


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