Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 138

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kehr der meiner Ansicht nach verhängnisvollen Malus-Regelungen erfolgt und im Interesse der Arbeitnehmer umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

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Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ältere Arbeitnehmer sind eine wichtige Säule des österreichischen Arbeitsmarktes. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung sind sie unschätzbares Humankapital. Dieses Kapital wird jedoch mehr und mehr vernachlässigt und liegt immer öfter zu Lasten des Arbeitsmarktes brach.

Dieser Tendenz, meine Damen und Herren, gilt es entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurden schon vor Jahren, damals noch unter Sozialminister Hesoun, verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel das Beschäftigungssicherungsgesetz oder die Strukturmilliarde, um ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Diese Aktionen waren sehr notwendig und vor allem sehr erfolgreich. Nunmehr muß auf geänderte Rahmenbedingungen wieder schnell und effizient reagiert werden, und mit der Beschlußfassung des Arbeitsmarktpolitikgesetzes 1996 können wir neuerlich zur Einbindung der älteren Arbeitnehmer beitragen.

Zwei Maßnahmen sind besonders hervorzuheben: Zum einen soll die allgemeine Sonderunterstützung mit entsprechenden Übergangsfristen auslaufen. Diese Sonderunterstützung 2, die ursprünglich für Krisenregionen gedacht und durchaus sinnvoll war, hat inzwischen ausgedient, wobei selbstverständlich die heute zu beschließenden Übergangsmodalitäten zu berücksichtigen sind.

Man muß durchaus kritisch anmerken, daß es, wie bei vielen Maßnahmen in der Sozialpolitik, auch in diesem Fall zu Trittbrettfahrten gekommen ist, die ein Ausufern der Kosten zur Folge hatten. In vielen Firmen, sogar im geschützten Bereich, wurden mit der Krücke des Sonderunterstützungsgesetzes 2  ältere Arbeitnehmer abgebaut, ohne daß von Krisenanfälligkeit die Rede sein konnte. Man hat diese Möglichkeit den Betroffenen äußerst positiv dargestellt und so ihre Entscheidung massivst beeinflußt. Auch für diese Gruppe soll und muß aber der Vertrauensschutz Gültigkeit haben, weshalb begleitende Maßnahmen, etwa die Übernahme der Freigrenzenerhöhung für die Notstandshilfe in das Dauerrecht und die Beibehaltung der Möglichkeit des Übergangs in die vorzeitige Alterspension, von besonderer Wichtigkeit sind.

Anfänglich wird es auch einige Probleme mit der Administration geben. So sind zum Beispiel von den neuen Sonderunterstützungen Pensionsbeiträge einzuheben, von den vor April 1996 zuerkannten hingegen noch nicht, sodaß wir es vorerst mit zwei verschiedenen Regelungen zu tun haben werden.

Wir haben dann noch eine Unzulänglichkeit festgestellt, die wir durch einen Abänderungsantrag korrigieren möchten. Es gibt einen kleinen Kreis Betroffener, dem beim Herausfallen aus dem Arbeitslosengeldbezug wenige Monate bis zur Erreichung des 54. beziehungsweise 59. Lebensjahres fehlen, weshalb der auf dem Arbeitslosengeld beruhende Notstandshilfebezug im Gesetz noch anzuführen ist.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zum Bericht des Sozialausschusses (64 der Beilagen) über den Antrag 124/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpolitikgesetz 1996)


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