Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Art. 2 wird in der Z 6 in Artikel IV Abs. 3 Sonderunterstützungsgesetz im dritten Satz nach dem Ausdruck "in Verbindung mit § 81 Arbeitslosenversicherungsgesetz" und in der Z 2 nach dem Ausdruck "während des Bezuges des Arbeitslosengeldes" jeweils der Ausdruck "oder eines auf einem solchen Arbeitslosengeldbezug beruhenden Notstandshilfebezuges" eingefügt.
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Meine Damen und Herren! Nun zum sogenannten Bonus-Malus-System. In diesem Fall mußten wir uns mit einem Kompromiß anfreunden. Ich glaube – und mit dieser Meinung befinde ich mich in guter Gesellschaft –, daß wir mit der ursprünglich geplanten Quotenregelung, die besagt hätte, daß Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten eine gewisse Anzahl – es war von 7 Prozent die Rede – von Mitarbeitern über 50 Jahren einzustellen hätten, wesentlich mehr für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer tun hätten können. Wir sollten die Quotenregelung nicht ganz aus den Augen verlieren. Ich denke mir, daß wir sie noch brauchen werden.
Es gab auch Befürchtungen, daß bedingt dadurch, daß dieses Bonus-Malus-System für Frauen wie für Männer mit dem 50. Lebensjahr beginnt, eine Diskriminierung von Frauen zu erwarten sei, weil Frauen schon Mitte der 40 und früher aus dem Arbeitsprozeß gedrängt werden. Das trifft jetzt schon zu. Aber nachdem sich ein Malus aus dem letzten Bezug errechnet und Frauen bedauerlicherweise – ich betone das – immer noch wesentlich weniger verdienen als Männer, fällt dieser Malus auch geringer aus. Es müßte aber andererseits auch das Interesse daran, Frauen zu kündigen, aus eben diesen Gründen geringer sein.
Nicht, daß ich diese Unterschiede für gut halte, das keineswegs. Aber das vorrangige Ziel – und wir fordern dies, ich möchte fast sagen, schon ewig – muß heißen: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Erst heute hat ein Kollege von mir bei einer Diskussion gemeint: Warum nicht ein Bonus-Malus-System auch bei beruflicher Diskriminierung von Frauen? Das ist ein Denkanstoß, dem man vielleicht nähertreten sollte.
Aber nun zurück zum vorliegenden Bonus-Malus-System: Es handelt sich, wie gesagt, nicht um die Traumlösung, aber doch um einen winzigen Schritt in die richtige Richtung. Man muß all die heute zu beschließenden Maßnahmen vernetzt sehen. Wir tun etwas, um ältere Arbeitnehmer zu schützen und Frühpensionierungen einzudämmen.
Man darf diese Maßnahmen aber nicht losgelöst von den beängstigenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sehen. Wir hatten nur dreimal seit dem Zweiten Weltkrieg derartige Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt. Damals waren aber die jeweiligen Rahmenbedingungen und damit unsere Möglichkeiten noch anders. Darum bin ich sehr froh, meine Damen und Herren, daß im Koalitionspapier der Beschäftigungs- und Standortsicherung breitester Raum gewidmet wird. Die Zielvorgaben Exportoffensive, Infrastrukturinvestitionen, Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -erweiterung, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Technologiepolitik und die besonders wichtigen Maßnahmen zur Hebung der Qualifikation sind dringend umzusetzen. Auf diesem Gebiet wäre ein Schulterschluß aller politisch Verantwortlichen wünschenswert und sinnvoll.
Eine Qualifikationsoffensive, gepaart mit einem ausreichenden Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, ist besonders für die berufstätigen Frauen ungeheuer wichtig. Für Frauen summieren sich die Benachteiligungen im Laufe eines Arbeitslebens, mit dem Ergebnis, daß sie nicht genug Versicherungszeiten für die Pension zusammenbekommen, und zwar trotz Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Das Resultat ist: Wenn es überhaupt für eine eigene Pension reicht, sind die Frauen mehrheitlich Ausgleichszulagenempfängerinnen. Wenn wir schon am Beginn der weiblichen Berufslaufbahn korrigierend in Richtung mehr Gleichbehandlung eingreifen,