mit Ökologisierung aber auch schon gar nichts zu tun. (Beifall beim Liberalen Forum.) Nur deswegen, weil Energie mit dieser Abgabe belegt wird, von einer Ökologisierung zu sprechen, ist wirklich eine Wortspielerei, die unredlich ist. Daher gehen derartige Worte einfach ins Leere.
Aber Sie sagen halt irgend etwas. Im Zusammenhang mit der EU-Politik reden Sie zum Beispiel von einer Positionierung. Wer positioniert sich denn? Wenn man mit dem Koalitionsabkommen gegenliest – besonders kurios auch in besagter Sendung "Zur Sache" zu erleben –, sieht man, daß sich bezüglich einzelner Formulierungen ja nicht einmal die Koalitionspartner darüber einig sind, welcher Inhalt ihnen zugrunde zu legen ist. Der eine sieht in völkerrechtlichen Verpflichtungen die Neutralität, der andere weist das heftig von sich: Was soll das denn damit zu tun haben? – Es ist jetzt nicht die Zeit, wir werden zu einem anderen Anlaß darüber diskutieren, ob das als ein Neutralitätsvorbehalt zu verstehen ist oder nicht. Tatsache ist, daß Sie Worte verwenden, Worthülsen möchte ich fast sagen, in die jeder das hineingeheimnissen und hineininterpretieren kann, was ihm gefällt. Das war die einzige Möglichkeit, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Nur: Inhaltlich bringt uns das nicht um einen Schritt weiter.
Im übrigen: Wenn Sie von der Osterweiterung reden – und das schmerzt mich deswegen, weil ich gehofft habe, daß das wirklich zu einem ehrlichen Anliegen der österreichischen EU-Politik werden wird –, dann ist das ein Lippenbekenntnis. Denn wenn Sie nichts von einem Zeitplan sagen, wenn Sie einfach nur dazu sagen, Sie werden sich halt dafür engagieren, dann sagen Sie dasselbe, was alle schon seit Jahren sagen. Das ehrliche Engagement und die wirkliche Prioritätensetzung würden darin zum Ausdruck kommen, daß man konkrete Vorschläge macht – seien es konkrete Vorschläge zu einem Zeitplan, seien es konkrete Vorschläge für ein Opting-In und für ein Opting-Out; all diese Dinge, die ja dann auch tatsächlich Grundlage sein müssen, wenn wir zu einer solchen Osterweiterung kommen, denn ansonsten sind es schöne Sprüche und nicht mehr.
Aber diese schönen Sprüche haben Sie ja vor allem dann, wenn es um Grundrechte oder um Menschenrechte geht, immer auf den Lippen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie sprechen davon, daß – das ist bedauerlich genug – Österreich so wie bisher Asylland für die Menschen bleiben soll. Sie reden davon, daß unnötige Härten im Asylrecht beseitigt werden sollen. Ich frage mich: Was ist eine nötige Härte? Sie sprechen davon, daß die Schubhaft menschenwürdiger geregelt und ausgeführt werden muß. – Null. Nichts davon ist passiert. Davon reden wir seit Jahren!
Diese Lippenbekenntnisse kennen wir auch von diesem Pult aus von allen möglichen Abgeordneten. Wenn Ihnen nach dieser langen Diskussion nicht mehr eingefallen ist, als erneut diese Sprüche zu wiederholen und keine einzige Maßnahme anzuführen, die tatsächlich diesen menschenunwürdigen Zustand beseitigen soll, dann kann ich nicht mit Optimismus, ja nicht einmal mit dem Funken einer Freude auf diese Jahre zugehen, von denen ich mir gedacht habe: Endlich ist es soweit, daß wir wieder eine Regierung haben, ob sie mir gefällt oder nicht, aber es wird etwas weitergehen!, sondern ich habe das Gefühl, daß wir in diesem alten Fahrwasser bleiben werden, und dieses alte Fahrwasser hat uns leider Gottes in vielen Bereichen in einen Sumpf geführt.
Aber wenn Sie konkret werden, dann ist auch das entlarvend. Konkret werden Sie nämlich nicht bei der jahrelangen Diskussion um ein menschenwürdiges Asylrecht, ein menschenwürdiges Fremdenrecht, sondern konkret werden Sie, wenn es um den Lauschangriff und die Rasterfahndung geht. Da gibt es sogar schon einen Entwurf, da ist schon alles ausformuliert. Da steht in der Regierungserklärung – als ob das wirklich die Meßlatte für den Grundrechtschutz wäre! –: Wir haben sogar eine richterliche Genehmigung vorgesehen. Na gut, dann werden wir eben mit richterlicher Genehmigung alle Menschen abhören, egal, ob unschuldig, ob schuldig, ob überhaupt beteiligt oder nicht – genau das ist es nämlich, was möglich gemacht wird –, dann werden wir eben in eine Rasterfahndung im weitesten Sinn potentiell Betroffene einbeziehen, aber wir werden bei allen immer mit einer richterlichen Genehmigung agieren, und damit ist der Grundrechtschutz gewahrt. Wenn das Ihre Meßlatte ist, dann, muß ich sagen, haben Sie es sich allerdings sehr leichtgemacht. Für Liberale wird das jedenfalls nicht ausreichen! (Beifall beim Liberalen Forum.)