Von großer arbeitsmarktpolitischer Bedeutung ist, daß es zu keiner Kürzung der Arbeitsmarktförderung kommt. Zusammen mit den Fördergeldern aus der Europäischen Union wird es sogar ein Anheben der Mittel für die Arbeitsmarktförderung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Positive Arbeitsmarkteffekte läßt auch die Einführung der noch im Detail auszuverhandelnden Ruhensbestimmungen erwarten, insbesondere beim Zusammentreffen von Pension und Erwerbstätigkeit, ohne daß davon die Alterspension tangiert wird. Diese sollen gleichermaßen für alle öffentlichen Pensionssysteme gelten. Die Harmonisierung der Pensionssysteme ist ein wesentliches Ziel.
Neben den angeführten Maßnahmen, die ihre volle Wirkung erst in einigen Jahren entfalten werden, waren sozial verträgliche Sofortmaßnahmen notwendig. In Anbetracht des Umstandes, daß die Anpassung der Sozialversicherungspensionen zum 1. Jänner 1996 in Höhe von 2,3 Prozent deutlich über den prognostizierten Inflationsraten lag, halten wir es für vertretbar, daß 1997 keine generelle prozentuelle Anpassung in diesem Bereich erfolgen wird. Bezieher niedriger Einkommen werden Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 900 Millionen Schilling erhalten. Trotzdem ergibt sich aus dieser Maßnahme, meine Damen und Herren, gegenüber der Hochrechnung eine Einsparung in Höhe von 4,6 Milliarden Schilling.
Bei den Pensionen der Bauern und Gewerbetreibenden wurde der Eigenfinanzierungsgrad erhöht. Der Bundeszuschuß zu den Pensionen kann damit um insgesamt 1,3 Milliarden Schilling verringert werden.
Das gesetzliche Pensionsanfallsalter für Alterspensionen einschließlich des Anfallsalters für vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer sowie bei Arbeitslosigkeit bleibt mit 55 Jahren bei Frauen und 60 Jahren bei Männern unverändert. Ebenso unverändert bleibt die Pensionshöhe bei der Alterspension, also beim Pensionsantritt mit 60 Lebensjahren für Frauen beziehungsweise mit 65 Lebensjahren für Männer. Das ist eine Unterstützung der Lebensplanung für Frauen und Männer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtig ist, daß auch der Vertrauensschutz gewahrt ist, daß das Pensionsrecht in seinem Kern unangetastet ist. Damit hat die Bundesregierung auch sichergestellt, daß Aktive nicht höher belastet werden und die Lohnnebenkosten nicht steigen.
Die im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung gesetzten Maßnahmen sollen auch hier konkreten Fehlentwicklungen entgegenwirken. So soll mit einer Verlängerung der Jahresarbeitszeit in Saisonbranchen das bestehende Ungleichgewicht zwischen Beitragsaufkommen und Ausgabenvolumen verringert werden. Hier zählen wir auf die Unterstützung der Sozialpartner, um rasch zu einer entsprechenden Regelung zu kommen.
Einsparungseffekte – und es sind ohne Zweifel Einsparungseffekte – beim Karenzgeld ergibt die Verkürzung der Dauer der Inanspruchnahme durch einen Elternteil auf maximal eineinhalb Jahre. In Summe bleibt es, wie gesagt, bei diesen zwei Jahren; auch der arbeitsrechtliche Schutz bleibt – auch für eine Einzelperson – auf zwei Jahre bestehen. Wir hoffen damit aber auch – ich gebe zu, es ist ein kleiner Anreiz –, daß in Zukunft mehr Väter in die Kinderbetreuung eingebunden werden.
Wichtig erschien es uns aber, daß es zur Wiedereingliederung von Frauen, die nach der Geburt und den ersten Lebensjahren des Kindes zu Hause waren, neue Kinderbetreuungsprogramme und neue Kinderbetreuungsplätze gibt. Der Bund wird mit 600 Millionen Schilling Initiativen unterstützen, sodaß von den Ländern rasch die erforderlichen Kinderbetreuungsplätze auch geschaffen werden können.
Der mißbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung, der Schwarzarbeit, aber auch der illegalen Beschäftigung – sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite – werden durch effizientere Kontrollen und durch schärfere Sanktionen entschlossen entgegengetreten.