Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 36

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eingeleitet, Exverkehrsminister Klima hat sie effizient weiter umgesetzt, und unser neuer Verkehrsminister Scholten hat unser volles Vertrauen. Er hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses in der kurzen Vorstellung gezeigt, daß er in der Lage sein wird, eine zukunftsorientierte, ökologisch vertretbare volkswirtschaftliche Verkehrspolitik umzusetzen. Die ÖBB werden an dieser Verkehrspolitik sicher einen wichtigen Anteil haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte.

12.55

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Edler recht hätte, was den Zustand der Verkehrspolitik und den Zustand der Bundesbahnen betrifft, würde ich persönlich mich sehr freuen. Ich befürchte aber: So ganz recht hat er nicht – obwohl wir uns hinsichtlich mancher Visionen in diesem Bereich nicht so sehr unterscheiden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln eine Detailsanierung (Abg. Mag. Kukacka: ... Visionen wollte ich wissen!) – Herr Mag. Kukacka, ich weiß, daß Sie das Wort "Visionen" so nicht ganz kennen. Das ist das Grundproblem Ihrer Politik, Herr Mag. Kukacka, aber Sie werden uns nachher noch erzählen, welche verkehrspolitischen Visionen die ÖVP hat. Das Problem ist nur, daß ich die bisherigen verkehrspolitischen Konzepte der ÖVP – ich möchte sie nicht "Visionen" nennen – unter dem Motto "Kaputtsparen der Eisenbahn" kennengelernt habe sowie unter "völlig freie Fahrt für freie Bürger auf Österreichs Straßen". Und das ist genau das, was wir umweltpolitisch nicht mehr akzeptieren können und nicht mehr brauchen können.

Wir haben heute hier eine Detailsanierung des ÖBB-Gesetzes zur Beschlußfassung vorliegen. Es ist eine Frage in dieser Debatte bereits angesprochen worden, die nach wie vor ein Problem darstellt, nämlich die verfassungsrechtliche Akzeptanz, die meines Erachtens in diesem Novellierungs- und Sanierungsvorschlag nicht eindeutig geklärt ist. Ich halte das für ein schweres Versäumnis, das zu Lasten der Eisenbahner gehen kann – nicht gehen muß, aber gehen kann; man soll den Teufel nicht an die Wand malen.

Eigentlich müßte diese Detailsanierung des ÖBB-Gesetzes aufgrund des vorliegenden Anlaßfalles doch längst dazu führen, eine Gesamtsanierung des völlig mißglückten ÖBB-Gesetzes einzuleiten; eines völlig mißglückten ÖBB-Gesetzes, das zu einer Ausgliederung geführt hat. Kollege Edler! Da werden wir uns wahrscheinlich gar nicht so sehr widersprechen: Unser zentrales verkehrspolitisches Problem ist derzeit die fehlende beziehungsweise unklare Zugriffsmöglichkeit der Verkehrspolitik auf die ÖBB; was auch ein Zurückziehen aus der Verantwortung für die ÖBB bedeutet.

Mir schwebt ein Eisenbahnkonzern in Österreich vor, für den sich die Republik verantwortlich erklärt. Nach einer großen Entstaubungsaktion – darin werden wir uns einig sein, wahrscheinlich sogar mit Mag. Kukacka, daß man da in vielen Detailbereichen entstauben muß – muß es heißen: volle Verantwortung für dieses Unternehmen, für diesen Konzern, auch in finanzieller Hinsicht.

Derzeit ist die Situation doch so, daß wir die Eisenbahn in die Eigenverantwortung delegiert haben und sich die Eisenbahn mittlerweile auf einem Abstellgleis befindet, weil es in diesem Land, in dieser Bundesregierung – ich fürchte, das wird so fortgeschrieben werden – keine koordinierte Verkehrspolitik mit Weichenstellung in Richtung öffentlichen Verkehr, umweltfreundlichen Verkehr gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Hauptproblem, und da müßte die Gesamtsanierung des ÖBB-Gesetzes ansetzen: klare Gesamtverantwortung der öffentlichen Hand für diesen ÖBB-Konzern, mit den Maßnahmen, die in Richtung Entstaubung notwendig sind, und mit den Konsequenzen in Richtung koordinierter Verkehrspolitik, mit Priorität für den öffentlichen Verkehr in diesem Land. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)


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