Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 39

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natürlich enorm erhöhte Kosten, wenn diese Kraftwerke weg sind. Das bedeutet keine Eigenversorgungsmöglichkeit, völlige Abhängigkeit vom Marktpreis in diesem Zusammenhang und massive Steigerung der tatsächlichen Kosten. Das heißt, die Bahn muß ihr letztes Familiensilber verkaufen, damit sie durchtauchen und in den nächsten zwei, drei Jahren finanziell überleben kann.

Das ist mit eine Konsequenz dieses ÖBB-Gesetzes, eines ÖBB-Gesetzes, das Rot und Schwarz in diesem Haus geschneidert haben, zu Lasten des öffentlichen Verkehrs, zu Lasten der ÖBB, zu Lasten der Eisenbahner, zu Lasten der Umwelt. Sie werden doch nicht ernstlich glauben, indem man heute hier ein minimales Detailflickwerk starte, habe man die ÖBB aus der Sackgasse geholt. Deswegen können wir diesem Schritt auch nicht unsere Zustimmung geben! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.08

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der Herr Kollege Anschober und, ich glaube, auch der Herr Kollege Rosenstingl – das kann man wohl getrost sagen – haben die Gelegenheit verpaßt, vernünftige, sinnvolle, praktikable und vor allem umsetzbare Vorschläge zur Verkehrspolitik zu machen. Die üblichen Rundumschläge, die Sie hier am Rednerpult machen, bringen in der Sache überhaupt nichts und zeigen nur, daß Sie keinerlei verkehrspolitische Kompetenz haben. Machen Sie nur so weiter! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte zum Thema Bundesbahngesetz folgendes sagen: Wir begrüßen diese Novelle. Wir sind immer davon ausgegangen, daß dieser § 21, wonach das Unternehmen ÖBB die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den aktiven Bediensteten und den Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen fortsetzt, bedeutet, daß alle aktiven Bediensteten, die bis zur Ausgliederung in einem Dienstverhältnis gestanden sind, selbstverständlich den Bund als Bürgen für ihre entsprechenden Entgeltansprüche haben.

Mit der heutigen Beschlußfassung wird auch ein entsprechendes verfassungsrechtliches Bedenken des Gerichtshofes repariert, der meint, daß mit der Ausgliederung der ÖBB in eine rechtlich selbständige Gesellschaft eine Verschlechterung der Rechtsposition der aktiven ÖBB-Bediensteten verbunden gewesen sei, weil eben befürchtet wurde, daß dadurch die für ihre Bezugsansprüche bestehende Besicherung verlorengegangen wäre, da die ÖBB nunmehr als vom Bund ausgegliedertes, selbständiges Unternehmen allenfalls auch in Konkurs gehen könnten, während früher der Bund sozusagen über unbegrenzte Deckungsreserven verfügt hätte.

Diese Gefahr, daß durch einen Konkurs eventuell Entgeltansprüche der Eisenbahnbediensteten verlorengegangen wären, kann nun nicht mehr eintreten. Diese Verschlechterung der Rechtsposition für frühere ÖBB-Bedienstete wird durch diese Novelle beseitigt, und damit wird auch die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers wiederhergestellt, denn niemand will eine Verschlechterung der Rechtsposition der ÖBB-Bediensteten; sicherlich auch nicht die Österreichische Volkspartei.

Was wir wollen und was wir auch schon des öfteren angemahnt haben, ist eine auch mit dem übrigen öffentlichen Dienst vergleichbare, gerechte Besoldungs-, Dienst- und Pensionsordnung, die keine Bevorzugung der ÖBB-Bediensteten kennt. Das ist unser Anliegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Dies liegt auch im Interesse der ÖBB-Bediensteten, damit es nicht immer wieder zum gegenseitigen Ausspielen der verschiedenen Gruppen des öffentlichen Dienstes kommt.

Deshalb war es auch sehr gerechtfertigt, daß Herr Staatssekretär Schlögl einen Brief an den Vorstand geschrieben hat, in dem er diesen aufgefordert hat, auch bei den ÖBB äquivalente


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