Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 44

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erwarten müssen. Uns fehlt bislang der Glaube daran. Aber vielleicht können Sie uns durch eine Erklärung Sicherheit geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.34

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meines Erachtens weist das ÖBB-Gesetz 1992, das ja aufgrund der Ausgliederung des Bahnbetriebes aus dem Bundesbudget verabschiedet wurde, nicht eine Schwachstelle auf, sondern eine ganze Reihe von Schwachstellen. Daher bin ich der Meinung, daß dieses Gesetz in einem umfangreichen Sinne der Überarbeitung bedarf, und ich hätte mir eine solche auch gewünscht. Statt dessen hat sich der Verkehrsausschuß gestern mit einer einzigen Korrektur auseinandergesetzt, nämlich mit jener Sache, die der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer erfolgreichen Privatanfechtung für verfassungswidrig erkannt hat.

Meine Damen und Herren! Wie so oft wurde eine solche Gesetzesreparatur im allerletzten Augenblick, fünf Minuten vor zwölf, parlamentarisch behandelt. Zwischen dem 9. März 1995 – das ist der Zeitpunkt des Spruches des Verfassungsgerichtshofes – und dem heutigen Tag ist mehr als ein Jahr vergangen. Dieser Fall zeigt ganz klar auf (Abg. Mag. Kukacka : Das hat der Rosenstingl schon gesagt! Das ist nichts Neues!) – ja, Herr Kollege Kukacka, ich komme noch auf Ihre Ausführungen zurück –, wie die Regierung in Wirklichkeit arbeitet: ineffizient, schlampig und ohne Innovationsbereitschaft!

Denn hätte es diesen äußeren Anlaßfall nicht gegeben, meine Damen und Herren, dann wäre wohl das bestehende Bundesbahngesetz auch die nächsten Jahre formell und materiell einzementiert worden. Ich wage das von dieser Stelle aus zu behaupten. Die Regierungsfraktionen hätten halt gewartet, bis dieser Fall irgendwann einmal beim Verfassungsgerichtshof landet. Aber eine echte inhaltliche Reform wäre sicherlich nicht eingeflossen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Man braucht doch nicht zu glauben, daß mit der Ausgliederung der ÖBB die Probleme vom Tisch sind. Damit wurde wirklich nur der allererste Schritt getan; ein wichtiger Schritt, aber nur ein erster Schritt, sozusagen die Grundvoraussetzung, um eine durchgängige ÖBB-Reform überhaupt in Gang setzen zu können.

In diesem Stadium sind die Regierungsfraktionen stehengeblieben. Da hat sich nichts mehr bewegt. Ich werde mir die Frage erlauben dürfen: Was hat sich wirklich getan seit der Ausgliederung vor zwei Jahren? – Ich habe ein paar Punkte gefunden, aber diese stimmen mich nicht gerade freudig:

Es wurde erstens einmal auf dem Papier ein überaus problematisches neues Dienstrecht geschaffen, das so neu gar nicht ist. Dieses Dienstrecht hat nur die Bezeichnung "neues Dienstrecht", denn dabei ging es anscheinend nur darum, den Eindruck zu erwecken, man würde die Besserstellung der ÖBB-Bediensteten gegenüber den privatwirtschaftlich Angestellten signifikant und nennenswert abbauen.

Meine Damen und Herren! In Wirklichkeit wurde nur die Spitze des Eisberges gekappt hinsichtlich der Privilegien der ÖBB-Bediensteten und bestenfalls die Ungleichbehandlung etwas gemildert. Aber auch das war sicher kein Reformwerk. Man hat die Vergangenheit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fortgeschrieben.

Ein zweiter Punkt, den ich hervorheben möchte: Von einer erfolgreichen Privatisierung wird immer wieder gesprochen, insbesondere seitens der SPÖ-Regierungsvertreter. Allen voran nimmt der nunmehrige Finanzminister Klima dieses Wort in den Mund. Er behauptet nur allzu gern, wie erfolgreich diese "Privatisierung" – ich muß dazu sagen: unter Anführungszeichen – über die Bühne gegangen ist.


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