Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 46

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Meine Damen und Herren! Diese Vorgangsweise kann ich nicht billigen, und sie ist auch symptomatisch dafür, wie sehr die Regierungsparteien, in diesem Fall insbesondere auch die SPÖ, bei unpopulären Maßnahmen zweierlei Maßstäbe anlegen. (Beifall beim Liberalen Forum.) Dort, wo es nämlich weh tut, im eigenen Bereich, wo eine Wählerklientel vorhanden ist – 55 000 oder 60 000 ÖBB-Bedienstete, die überwiegend der SPÖ-Wählerschaft zuzuordnen sind –, passieren die großen Ausnahmen – woanders nicht! Dort, wo sich der Bürger in diesem Lande nicht wehren kann, wird drübergefahren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist so, meine Damen und Herren, da gibt es nichts zu beschönigen.

Mich wundert allerdings, daß die ÖVP diesen Sonderregelungen für die ÖBB-Bediensteten beim Gehaltsabschluß so eins zu eins zugestimmt hat. Aber ich nehme an, daß es noch eine anderslautende, ergänzende Vereinbarung gibt. Vielleicht hat man sich geeinigt, vielleicht war das ein Junktim für irgendwelche Besonderheiten bei der Agrarförderung oder bei der Finanzierung des Kammersystems oder in anderen Bereichen. Ich erkenne jetzt schon ganz klar dieses Junktim, Herr Kollege Kukacka, und Sie werden mir nichts anderes weismachen können. (Abg. Mag. Kukacka: Millionen!)

Ein vierter Bereich, meine Damen und Herren, betrifft das leidvolle Thema der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Sie wissen alle, daß im ÖBB-Gesetz der Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht ausreichend und zweifelsfrei, nicht astrein definiert ist. Aus diesem Grund haben wir es auch jedes Jahr mit neuerlichen umfangreichen Diskussionen zu tun, wie beispielsweise jetzt wirklich der Regionalverkehr finanziert wird, was die Länder bezahlen, was der Bund übernimmt, ob das jetzt Sacheinlagen sind, ob das Barleistungen sind, und so weiter. Also wir haben eine enorme Grauzone in diesem Bereich. Wir sprechen darüber, und es gibt eine Debatte, aber eine Larifari-Debatte, denn letzten Endes wird irgend etwas, was dann als Meinung hineinverpackt wird, mehr oder weniger verabschiedet, ohne daß man an den Kern der Sache, an die inhaltliche Materie herangeht. Das ist natürlich auch ein Zustand, den man im ÖBB-Gesetz nicht so belassen sollte.

Herr Bundesminister! Sie sehen selbst, Sie werden in Ihrem Megaressort ganz gewaltige Aufgaben zu erfüllen haben. Ich hoffe, Sie sind bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht überfordert, denn ich muß schon sagen, diese Hoffnung, die ich jetzt geäußert habe, rührt eben daher, daß ich der Auffassung bin, daß Ihnen Ihr Vorgänger eine ganze Menge ungelöster Problemfälle hinterlassen hat.

Der einzige Grund, warum ich heute als Proredner gemeldet bin, ist, daß ich nicht will, daß die ÖBB-Bediensteten wieder jenen dienstrechtlichen Status erhalten – und das droht –, den sie vor der Ausgliederung hatten, nämlich den Status eines Bundesbediensteten. Das ist wirklich der einzige Grund, warum man in der Sache selbst dieser "Reparatur" – nicht "Novelle", Herr Kollege Kukacka – zustimmen kann. Daher ist das einer der wenigen Bereiche, in denen wir mit den Regierungsfraktionen übereinstimmen. In allen anderen Bereichen wird es weiterhin eine nachhaltige und intensive Diskussion geben müssen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Scholten. – Bitte, Herr Minister.

13.46

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, betraut mit der vorläufigen Leitung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Dr. Rudolf Scholten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich gleich beim letzten Punkt anschließen darf: Ich habe diese Funktion nicht in der Erwartung angetreten, daß es da keine Fragen mehr zu lösen gebe. Sie ist mir auch nicht übertragen worden mit der begleitenden Bemerkung, daß es da keine Fragen mehr zu lösen gebe. Ganz im Gegenteil, ich denke, daß sich auch ein Unternehmen wie die ÖBB selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt wesentlichen Fragen gegenübersehen wird. Das wird sich gar nicht nur auf organisationsrechtliche und schon gar nicht nur auf dienstrechtliche Fragen beziehen, insbesondere, wenn das gelingt, was offensichtlich alle im Grundsatz vorhaben, nämlich daß dieses Unternehmen


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