Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 48

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Blickwinkel sieht, daß eine hohe Zahl von ÖBB-Beschäftigten der SPÖ angehört. Wenn das meiner Fraktion vorgehalten wird, so ist das ein Vorwurf, auf den man zu reagieren hat.

Man hat zu respektieren, daß es hier um unternehmerische Belange geht. Es geht um das Schicksal des Unternehmens, es geht um verkehrspolitische Fragen, es geht um das Schicksal derer, die dort beschäftigt sind. Es kann nicht aus der Sicht der Kritik darum gehen, welche politischen Einstellungen in hoher Zahl die Beschäftigten dieses Unternehmens haben. Das kann kein sachliches Argument sein, und das ist auch kein sachliches Argument. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade die immer wieder heraufbeschworene – nicht zu Unrecht heraufbeschworene – Notwendigkeit, daß sich das Unternehmen aus seinen politischen Abhängigkeiten zu wirtschaftlicher Selbständigkeit entwickelt, erfordert, denke ich, in ganz besonderem Maße diesen Umgang, der nicht ständig sozusagen dieses parteipolitische Schielen beinhaltet.

Letzter Punkt: Die ÖBB sind mit Sicherheit – sowohl hinsichtlich ihrer infrastrukturellen als auch hinsichtlich ihrer Verkehrsträgeraufgaben – ein wesentlicher, wenn nicht der Schlüssel zur Lösung der verkehrspolitischen Fragen der Zukunft.

In Klammer möchte ich nur dazusagen: Wenn seitens des Herrn Meischberger vermutet wird, daß eine eigene Gesellschaft zur Versorgung eines Bediensteten gefunden wird, dann sollte man, wenn man uns das schon nicht zutraut, zumindest der EU zutrauen, daß sie dafür nicht noch beträchtliche Gelder zur Verfügung stellen würde. Diese Einstellung – ich weiß schon, daß man das von der Regierungsbank aus angeblich nicht sagen darf, aber ich mache es jetzt dennoch –, alle für dumm zu halten, und dann noch ganz Europa, halte ich für verwegen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die ÖBB sind nun einmal ein verkehrspolitischer Schlüssel, ein verkehrspolitischer Schlüssel für die Lösung der zukünftigen Fragen. Das geht von den bekannten Themen der diversen Transitrouten bis zu den generellen Themen des Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern. Ich glaube, wenn wir heute hier insbesondere über die ÖBB sprechen, daß wir jenen Bereich hier besonders auch vor unsachlicher Polemik schützen sollten, der unser wesentliches Instrument ist und bleiben wird, auf diese Fragen Antworten zu geben.

Ganz zum Schluß noch ein Satz zu der konkreten Bestimmung, über die heute hier debattiert wird. Es taucht immer wieder – vielleicht von mir jetzt zu hellhörig wahrgenommen – unterschwellig das Argument auf: Na, wer weiß, ob das jetzt halten wird? – Also ich denke, daß eine Bestimmung, die in der Form korrigiert wurde, wie sie vom Verfassungsgerichtshof geradezu vorgeschlagen wurde, doch eine hohe Chance hat, auch entsprechend verfassungsrechtlich anerkannt zu werden.

Ich glaube, daß man auch den Beschäftigten der ÖBB das klare Signal geben sollte, daß es nicht darum geht, daß sich vor dieser Bestimmung niemand um ihre Rechte und jetzt sozusagen die Verfassung um ihre Rechte gekümmert hat, sondern man kann wohl mit Fug und Recht behaupten,  daß  vor  dieser  Bestimmung  eine  Absicherung  der  Rechte  der  Beschäftigten der ÖBB in materiell gleichwertiger Form gegeben war, man hat aber gleichzeitig festzustellen und dieses Erkenntnis des VGH selbstverständlich zu respektieren, daß die gegenwärtige Fassung auch die notwendige verfassungsrechtliche Überhöhung garantieren kann. Und das ist gut so.

Ich danke auch, daß wir auch im Ausschuß eine sehr sachliche Debatte zu diesem Thema führen konnten. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Trenk. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Ihre Restredezeit beträgt 5 Minuten.


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