Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 59

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Zubau oder Umbau des bestehenden Bergrechts ohne generelle Reform erfolgt, nicht einverstanden.

Außerdem glaube ich, daß die Bürgermeister oder eben die Behörden einem sehr großen Druck unterliegen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Gemeinden die Probleme des Bergbaues und der Rohstoffwirtschaft lösen können, ohne daß eine Gesamtreform erfolgt. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun einige Worte auch zum Antrag 30/A der Grünen. Dieser Antrag enthält Ansätze, die wir durchaus mittragen können: zum Beispiel die Vereinheitlichung des Anlagenbegriffes und des Zum-Tragen-Kommen von Umweltstandards. Damit sind wir durchaus einverstanden. Aber die anderen Ansätze sind falsch. So wird zum Beispiel eine Standortvoraussetzungsregel gefordert. Im Bergbau ist es unmöglich, diese anzuwenden, weil eben der Bergbau standortgebunden ist und man eine Lagerstätte nicht einfach von einem Ort zum anderen transferieren kann.

Ich glaube auch, daß ein Großteil der in diesem Antrag enthaltenen Forderungen bereits verwirklicht ist. Daher kann ich diesen Antrag nur als ungegoren bezeichnen und werde ihn auch ablehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bergrecht und alle mit ihm zusammenhängenden Materien sind sehr komplex und von äußerst großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Unsere Abänderungsanträge im Ausschuß sind – in gewohnter Weise, möchte ich sagen – abgelehnt worden. Wir Freiheitlichen arbeiten in Zusammenarbeit mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung an einer grundsätzlichen Neuformulierung des Bergrechts, sodaß ein modernes, praktikables und umweltgerechtes Bergrecht entstehen kann. Es werden diese Arbeiten aufgrund der Kompliziertheit der Materie noch einige Zeit in Anspruch nehmen, aber wir werden die entsprechenden Anträge dem Hause vorlegen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

14.41

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das österreichische Berggesetz steht seit sieben Jahren in Diskussion, wurde oft novelliert und hat vor allem in den letzten fünf Jahren Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten gegeben. Gerade die Novelle des Jahres 1990 war und ist Gegenstand öffentlicher und politischer Kritik.

Hauptkritikpunkt war die Erweiterung des § 5 des Berggesetzes um die grundeigenen mineralischen Rohstoffe – Quarz, Quarzit und Quarzan –, soweit sie sich als Einsatzstoff zur Herstellung von Zementen eignen. Und dadurch ist eigentlich der Anwendungsbereich des Berggesetzes auf den Schotter- und Kiesabbau ausgeweitet und die Parteistellung von Anrainern und Gemeinden stark eingeschränkt worden.

Beschwerden sowohl von Anrainern als auch von Gemeinden waren die Folge. Unsere Fraktion hat sich wiederholt an das Wirtschaftsministerium gewandt, um die Situation zu entschärfen, und aufgrund der Bergrechtsgesetz-Novelle 1994 und aufgrund unserer Tätigkeit konnten wir einige wichtige Änderungen erreichen (Abg. Haigermoser: Wer ist "wir"?) – Wir, die sozialdemokratische Fraktion, der dieses Thema sehr wichtig erscheint.

Leider hat das Wirtschaftsministerium bis jetzt unseren Vorschlag nicht aufgegriffen, nämlich die Flächenwidmung der Gemeinden als öffentliches Interesse im Sinne des Berggesetzes zu normieren. Die Interessen jener – das könnte man daraus schließen, Herr Bundesminister –, die Schotterabbau betreiben, waren ein wenig wichtiger als die Interessen ... (Abg. Dr. Haider: Sandler!) Wie war das Herr Abgeordneter Haider? Das sind Sandler? (Abg. Dr. Haider: Das waren Sandler!) Sandler sind das Ihrer Meinung nach. Die Schotterbarone werden sich freuen, daß sie von Ihnen als "Sandler" bezeichnet werden. Ich habe kein Problem. (Abg. Haigermoser: Da mußt du auch für die Habsburger sein!) Ich werde kaum Wähler bei den Schotterbaronen


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