Wir haben aber in Österreich seit 1990 eine ganz ähnliche Situation; Kollege Parnigoni hat das schon ausgeführt. Seit 1990 fallen die Massenrohstoffe auch unter das Bergrecht, ein Bergrecht, das besonders schützenswerte, seltene Rohstoffe sichern sollte. Das ist vom Grundansatz her durchaus verständlich. Aber daß ein Massenrohstoff wie Schotter und Kies auch unter diese Regelung fällt, ist ein Willkürakt und ist ganz einfach ein Sonderrecht für Schotterbarone und Schotterbaronessen (Abg. Dr. Fekter: Ich bin ein "Sandler" und kein Baron!)
Frau Kollegin Fekter! Ich will jetzt keine Selbstdenunzierungen von Ihnen hören, das liegt mir fern, und ich werde das nicht in den Mund nehmen, ich bleibe bei der Schotterbaroneß, und ich bleibe bei den Sonderrechten für derartige Schotterbarone und Schotterbaronessen, die eigentlich in einem Land wie Österreich nichts verloren haben, ein Land, von dem ich immer geglaubt habe, daß es eine aufgeklärte Demokratie gibt, so wie etwa in Westdeutschland, wo ein derartiger Unfug seit Jahrzehnten nichts verloren hat, so etwa wie nun auch in Ostdeutschland, wo diese Alt-DDR- und Stasi-Gesetze aufgehoben wurden, wo ein derartiges steinzeitliches undemokratisches Gesetz nichts verloren hat. – Ich habe mich aber offensichtlich getäuscht.
Es gibt eine Lobby in diesem Land, die den Koalitionspartner am Gängelband hat, die die eigene Partei am Gängelband hat, die die Bundesländer am Gängelband hat und die damit Sonderrechte für ihr eigenes Klientel durchsetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Siegerin der Debatten, der Parlamentsdebatten, der vielen Versuche, seit 1990 diese Sonderrechte zu entsorgen und gleiches Recht, gleiche Umweltanlagenbedingungen, gleiche Rechtsgebungen in allen umweltrelevanten Verfahren zu erreichen, die Siegerin, die dies alles abgebogen hat, sitzt heute hier unter uns, und ich muß sagen, ich kann ihr nur gratulieren: Seit sechs Jahren dominiert sie ein Parlamentsplenum, seit sechs Jahren versteht sie es, derartige Regelungen zu verhindern, das ist eine anerkennungswerte Leistung – eine anerkennungswerte Leistung, die aber zu Lasten von Hunderten betroffenen Bürgerinitiativen, von Hunderten Gemeinden, die protestieren, von allen Bundesländern, die protestieren, geht. Und das sollte Ihnen auch zu denken geben.
Frau Kollegin Fekter! Ich möchte jetzt von diesen eher abstrakten Ausführungen zu Beginn wegkommen und mich direkt mit Ihnen beschäftigen. Sie kennen doch sicherlich die Resolutionen des Oberösterreichischen Landtags und die Briefe, die der oberösterreichische Landeshauptmann namens des Oberösterreichischen Landtags auch an Sie geschrieben hat. Sie werden sie doch in der Mappe dabeihaben. Sie kennen den Appell, daß Sie eine Gesamtentsorgung und eine Gesamtreform der Zuständigkeit dieses Bergrechts für Massenrohstoffe hier ermöglichen sollten. – Ein innerparteilicher Appell an Sie. Sie werden den Brief sicherlich bei sich haben, er ist aus dem Jahr 1993. Es werden ihn andere Redner hier noch zitieren. Und daß Sie demjenigen, der Sie in die Funktion einer Staatssekretärin gebracht hat, nämlich dem ehemaligen Landesvater von Oberösterreich, diese Bitte nicht erfüllen, das schmerzt mich schon sehr, muß ich sagen, Frau Kollegin Fekter, und das zeigt, wem Sie hier eigentlich verpflichtet sind. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben gegen diese Regelung seit 1990 massiv protestiert. Es gibt Anträge der Grünen seit 1990, und zwar in die Richtung, daß Massenrohstoffe nicht mehr unter das Bergrecht fallen. Wir haben seit 1990 viele Bündnispartner, es gibt den Umweltdachverband ÖGNU mit mittlerweile mehr als hundert Bürgerinitiativen, die sich in einer Plattform gegen das Berggesetz zusammengeschlossen haben – lauter Betroffene der Schotterwillkür in Österreich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben da mit uns Herrn Universitätsprofessor DDr. Meier, der sich vehement dagegen wehrt und meinte: Mit einer aufgeklärten Demokratie ist eine derartige Rechtssubstanz unvereinbar. Wir haben eine Fülle von Experten-Gutachten vorliegen, und es gibt hiezu die Ausführungen von Heinz Peter Rihl, die Sie sicherlich auch kennen werden, der meint: Die Berggesetz-Novelle findet nicht einmal im Bergwesen eine Deckung, ebenso scheint sie im Lichte des Gleichberechtigungsgrundsatzes verfassungswidrig zu sein.