Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 63

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben seit zweieinhalb Jahren die Studie "Harmonisierungsmodell" des Instituts für Geologie in Arbeit gehabt; zwölf Wissenschaftler haben mitgearbeitet, Dr. Letouzé war ihr Koordinator. Sie wurde auch im Auftrag von acht Bundesländern, vom Umweltministerium und vom Bundeskanzleramt erstellt. Diese Studie liegt seit 28. Februar 1996 vor, und ich persönlich verstehe den Wirtschaftsminister, den ich gerade in derartigen Angelegenheiten bei denen seriöse Vorschläge am Tisch sind, den ich für fair und seriös in diesen Angelegenheiten halte, nicht, wenn er mit einer Regelung einverstanden ist, die im krassen Widerspruch zu der großen, von den zuständigen Fachexperten seit zehn Tagen fertiggestellten Studie steht und daß er dieser der Studie widersprechenden Regelung trotzdem zustimmen kann. Ich kann das wirklich nicht verstehen!

Wenn Sie sich nur die Zusammenfassung des Projektes "Harmonisierungsmodell", diese zweieinhalb Jahre dauernde Studie im Auftrag der acht Bundesländer, im Auftrag des Bundeskanzleramtes und Umweltministeriums durchlesen, dann müssen Sie doch sehen, daß das mit der heute – so befürchte ich – beschlossenen Regelung, unvereinbar ist.

 

Ich zitiere die Zusammenfassung dieser Studie: "Das Rechtsgutachten qualifiziert die Einbeziehung der Massenrohstoffe unter § 5 des Berggesetzes als kompetenzwidrig und konstatiert eine ungenügende Beachtung des Rücksichtsnahmegebotes durch den Berggesetzgeber."

Das ist der Schlüssel! Für Schottergruben, für einen Massenrohstoff kann nicht die Bergbaubehörde zuständig sein und können nicht die gleichen Regelungen wie für tatsächlich schützenswerte, seltene Rohstoffe gelten. Daher müssen wir lernen, zu differenzieren – auch alle betroffenen Bürgermeister in den Gemeinden. Herr Kollege Auer zum Beispiel kennt das zur Genüge aus seiner Region in Hinblick auf die dort vorhandenen Projekte. Man muß sich klarmachen, daß man differenzieren muß und daß man statt dieses Placebo-Vorschlages, der uns heute vorliegt, eine Gesamtreform braucht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich tatsächlich um einen Placebo-Vorschlag, der Gemeinden und Länder und die betroffenen Bürgerinitiativen ruhigstellen soll. Alle, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe – und das waren Dutzende Bürgermeister, einige Ländervertreter, etwa auch Oberösterreichs –, sind entsetzt darüber, daß man ihrer Resolution nicht entspricht. So ist etwa die Resolution des oberösterreichischen Landtages, wenn ich mich recht entsinne, einstimmig gefaßt worden. Man ist entsetzt darüber, daß man auch den Forderungen aller anderen Bundesländer und vor allem der Letouzé-Studie nicht entspricht.

Ich habe mit all den Betroffenen aus dem Umweltdachverband gesprochen, die die Plattform gegen das Bergrecht koordinieren und öffentlichkeitswirksam tätig sind. Und niemand versteht, warum Sie in einer Ho-ruck-Aktion zu Beginn einer Legislaturperiode vollendete Tatsachen schaffen.

Die SPÖ sagt mir – so habe ich Herrn Parnigoni verstanden –: Das ist ja nicht der Abschluß, sondern nur ein weiterer Schritt, und es werden noch weitere Schritte folgen. Mehr ist koalitionsintern nicht machbar! – Aber seien wir uns doch ehrlich: Jeder, der sich anschaut, wie lange der Unterausschuß in der vorletzten Legislaturperiode getagt hat, aus Gründen, die Herr Parnigoni und ich sehr gut kennen ... (Abg. Parnigoni: Du bist vor dem Gericht gestanden!) Genau! Die Gründe wurden auch schon vor Gericht erörtert, und zwar mit dem Kronzeugen Parnigoni. (Abg. Parnigoni: Du bist vor dem Gericht gestanden, nicht ich!) Jeder, der die Vorgänge kennt, weiß, daß das der Versuch ist, eine Totalreform des Bergrechtes mit Hilfe einer reinen Placebo-Regelung in der Sackgasse landen zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können dieser Scheinnovellierung nicht zustimmen, weil sie bei weitem keine adäquate Reaktion des Gesetzgebers auf die Interessenkonflikte beim österreichischen Schotterabbau darstellt und ein reines Placebo ist. Die Länder und die Gemeinden werden nicht in die Rechtsposition versetzt, in der sie sich vor der Berggesetznovelle 1990 befunden haben. Und den Vertretern der Partei, die immer wieder von Föderalismus spricht, muß ich sagen: Gerade Sie müßten mit uns gemeinsam beantragen, daß


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