Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 65

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Endeffekt Rufmord an dieser Branche begangen. Denn sie stehen derzeit als die Ökotäter der Nation da. – Und das trifft nicht zu! Denn es bestreitet ja niemand, daß wir Schotter und Beton brauchen.

Die Fragen lauten vielmehr: Welche Mitspracherechte gebe ich dem betroffenen Bürger? Wie binde ich ihn im Verfahren ein? Kann ich es verantworten, daß es Sonderrechte für bestimmte Branchen und für bestimmte Leute gibt? Oder schaffe ich gleiches Umweltrecht für alle? – Das soll die entscheidende Debatte hier sein, Sie machen hier jedoch ganz genau das Gegenteil davon.

Ich habe Ihnen den Artikel, der nicht einmal zehn Tage alt ist, zu Beginn meiner Rede vorgelesen, nämlich daß es bis vor kurzem außer in Österreich nur noch in einem einzigen Land in Westeuropa eine derartige Regelung gab, nämlich in der ehemaligen DDR. – Daß die ÖVP unter Verhältnissen, wie sie in der ehemaligen DDR geherrscht haben, hier leben kann, wundert mich persönlich sehr! Offensichtlich ist Ihnen aber, wenn es ums Durchsetzen der eigenen Interessen geht, jedes Mittel recht! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.09

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Auer. Ich erteile es ihm. – Bitte.

15.09

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nur wenige Gesetze, die so massiv in die Gemeindeautonomie eingreifen wie dieses Berggesetz. Es ist daher dieser kleine Schritt, der heute gesetzt wird, zu begrüßen. Es ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, und ich freue mich, daß ich dabei ein wenig mithelfen konnte. Der heutige Antrag wurde auch im letzten Jahr bereits eingebracht. Es ist daher wichtig, daß man darüber ein bißchen sachlicher diskutiert, als Kollege Anschober dies soeben in seinen Ausführungen getan hat.

Meine Damen und Herren! Es hat einmal jemand gesagt: In den Gemeinden funktioniert die Demokratie noch, und dieses Funktionieren beruht auf drei Säulen: auf Mitbestimmen, Mitentscheiden und Mitverantworten. – In diesem Fall handelt es sich um Flächenwidmungspläne und Entwicklungskonzepte, welche sehr oft mühsam und in langwierigen Verhandlungen erarbeitet werden, wobei es viel Engagement der Kommunalpolitiker für die Schaffung von Leitbildern und Zukunftsplanungen gibt.

Entscheidungen, ob eine Gemeinde sich als Tourismusgemeinde oder als Wohngemeinde deklariert, werden durch das jetzt bestehende Berggesetz plötzlich bedeutungslos.

Die sinnvolle Einteilung in Wohngebiete, Erholungsraum oder Sonderwidmungen wird durch Entscheidungen der Bergbaubehörde auf den Kopf gestellt. Die Gemeinde erhält ein Schreiben der zuständigen Berghauptmannschaft – in Oberösterreich unter Hinweis auf den § 15 Abs. 11 des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes –, daß man diese oder jene Fläche, auf die sich die Entscheidung dieser Behörde bezieht, in Zukunft im Flächenwidmungsplan als solche auszuweisen hat, unabhängig davon, was die örtlich zuständige Gemeindevertretung in Zusammenarbeit mit ihren Gemeindebürgern vorher erarbeitet hat. Das empfinden Gemeindebürger, Kommunalpolitiker und Bürgermeister als Pflanzerei und als Hohn, denn rechtlich kann eine Gemeinde gegen eine derartige Entscheidung nichts unternehmen. Früher hat sich der Gemeindebürger das gefallen lassen. Dem ist heute nicht mehr so, und ich füge hinzu: Es ist Gott sei Dank nicht mehr so!

Es ist daher letztlich niemandem mit der Beibehaltung dieses Gesetzes geholfen, weder den Kiesabbauunternehmen noch der Gemeinde, schon gar nicht den Gemeindebürgern.

Meine Damen und Herren! Daß dieses Berggesetz in vielen Fragen des Abbaus von Bodenschätzen eine bestimmte Schutzfunktion hat, ist klar. Es gibt in Hinblick auf den Abbau von Mineralien und bestimmten Bodenschätzen eine Absicherung. Aber daß Schotter und Kies bei


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