Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 66

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der letzten Novelle sozusagen verschämt in dieses Bergrecht einbezogen wurden, ist nicht der Weisheit letzter Schluß.

Ich behaupte, daß diese Maßnahme mehr als übertrieben ist. Ich halte jedoch nichts davon, Herr Kollege Anschober, daß man den Zustand von vor 1990 wiederherstellt, daß nämlich der Schotter- und Kiesabbau nach dem Gewerberecht abzuhandeln ist. Denn ich mache nachdrücklich darauf aufmerksam, daß nach dem Gewerberecht die Widmung einer Gemeinde nicht entscheidend ist. Nach dem Gewerberecht hätte eine Gemeinde keine Parteienstellung. Da ist mir die modifizierte, heute zu beschließende Fassung allemal noch lieber, als wenn man heute sagte: Wir haben damals einen Fehler gemacht und den Massenrohstoff Schotter dem Bergrecht zugewiesen, jetzt nehmen wir ihn wieder heraus und stellen den früheren Zustand wieder her. Denn dann müßten wir feststellen: Nach dem Gewerberecht haben wir wieder nichts mitzureden! – Das wäre der falsche Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich begrüße daher die von Herrn Bundesminister Ditz im Ausschuß gemachte Zusage, daß eine umfangreiche Novellierung des Bergrechtes in Betracht zu ziehen ist, in der alle Punkte zu berücksichtigen und in der strittige Fragen einer sorgfältigeren Überprüfung zu unterziehen sind, als dies Kollege Schöggl gemacht hat, der diesen Zugriffsmöglichkeiten das Wort redet, während seine Kollegin Aumayr dann sicher herauskommen und gerade das wieder bestreiten wird, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Aumayr. )

Frau Kollegin! Ich könnte Ihnen auch die Aussage des Landesrates Achatz anläßlich der Resolution in Oberösterreich vorlesen. Das wäre durchaus möglich. (Abg. Aumayr: Lesen Sie sie vor!) Herr Kollege Anschober! Diese Resolution wurde 1995 im Landtag einstimmig beschlossen, als Landeshauptmann Dr. Ratzenböck bereits außer Dienst war. Das sollten Sie wissen, wenn Sie sich eine spöttische Bemerkung in Richtung Kollegin Fekter schon nicht verkneifen konnten!

Meine Damen und Herren! Ich halte fest: Jenes Gesetz, das in Zukunft diese Maßnahmen zu regeln hat, sollte kein absolutes Verhinderungsgesetz sein, sondern ein Gesetz, das den Verantwortlichen in den Gemeinden und den betroffenen Bürgern die Mitsprache sichert, die wirklich notwendig ist. Denn es kann doch nicht so sein, daß in einer Gemeinde, die sich als Erholungs- und Tourismusgemeinde definiert, dann, weil es jemand in den Kram paßt, Schotter oder Kalkstein abgebaut wird, ohne daß die Betroffenen mitreden und mitbestimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe am Anfang gesagt: Es ist dies ein ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung – jedoch nicht die Lösung des Problems. Ich bitte daher den Herrn Bundesminister, daß er, so wie er es im Ausschuß zugesichert hat, diese problematische Materie auch einer umfangreichen Novellierung und Beschlußfassung zuführen möge! (Beifall bei der ÖVP.)

15.15

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Aumayr. Ich erteile es ihr.

15.15

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem krampfhaften Festhalten an diesem unseligen Gesetz hat man den Schotterbetrieben wirklich einen Bärendienst erwiesen. Denn der Name "Berghauptmannschaft" ist in der Bevölkerung jetzt schon sehr negativ besetzt, auch wenn die Berghauptmannschaft oft auch Positives leistet. Ich glaube, daß man allein schon aus diesem Grund an eine Änderung dieses Gesetzes herangehen muß.

Kollege Auer! Sie sprechen von einem kleinen Schritt in die richtige Richtung. – Ich habe mir die Protokolle von 1990 angeschaut, als diese Berggesetznovelle beschlossen worden ist. Damals hat Abgeordneter Resch gesagt: Es ist zwar nicht optimal, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und Dr. Frizberg hat gesagt: Es ist zwar nicht ganz optimal, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. – Ich frage Sie: Wer hindert Sie daran, daß Sie endlich marschieren und nicht immer nur kleine Schritte machen? (Beifall bei den Freiheitlichen. –


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