Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 77

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sacht hat, keine Lehren gezogen, außer, daß Herr Bundeskanzler Dr. Vranitzky die "politische Verantwortung" für dieses Debakel übernahm.

Weiters beweisen die Vorgänge um die HTM-Gruppe, auf welche Art und Weise die zuständigen Bundesminister für Finanzen Dr. Lacina und Dr. Staribacher in ihrer Eigenschaft als Eigentümervertreter der Republik Österreich es verstanden, dem Steuerzahler einen Schaden von zumindest 3,5 Milliarden Schilling zuzufügen.

Die Liste der für den Steuerzahler zum sprichwörtlichen "Faß ohne Boden" verkommenen Milliardenverschwendungen soll nur um weitere demonstrative Beispiele ergänzt werden:

Debakel um die veterinärmedizinische Fakultät,

Verschwendung bei der Errichtung der A 4 Ost Autobahn,

Belastung der öffentlichen Haushalte durch die mutwillige Vernichtung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Verlagerung und dem damit verbundenen unnötigen Neubau der Staatsdruckerei,

Belastung der öffentlichen Haushalte durch die von staatlichen Banken verursachte Megapleite des Maculan-Konzerns,

Milliardenverschwendung durch den unnötigen Neubau einer Notendruckerei bei der Oesterreichischen Nationalbank und so weiter.

Zum Ausgleich für diese Mißwirtschaft müssen jedoch im Rahmen des Belastungspakets beispielsweise Behinderte, die in Pflegeheimen untergebracht sind, eine Kürzung des Taschengeldes um 50 Prozent hinnehmen, wobei gerade die Erfinder dieser unsozialen Belastungsmaßnahmen zumeist auch die angeführten Milliardenverschwendungen politisch und rechtlich zu verantworten haben. Besonders deutlich wird dieser Umstand am Beispiel des jüngsten Verschwendungsskandals rund um die Flughafen Wien AG, wo gerade jene Vertreter der Republik in den Aufsichtsorganen jämmerlich versagt haben, die in den Ministerien als Erfinder des Belastungspaketes gefeiert werden.

Den jüngsten Höhepunkt an Verantwortungslosigkeit und Mißwirtschaft dieser Bundesregierung stellt nämlich der gestern in der Fernsehsendung "Report" aufgezeigte Skandal beim Vienna International Airport dar.

So wurde unter anderem darauf verwiesen, daß durch freihändige Vergaben von Planungs- und Bauaufträgen, durch Verletzung der Vergabebestimmungen, durch die Außerachtlassung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs beziehungsweise durch Bevorzugung bestimmter Unternehmen und Unternehmensgruppen, durch die Vernachlässigung von unabdingbaren Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Baugeschehens (Raum- und Funktionsprogramm et cetera), durch mutwillige Herbeiführung von Planungsunsicherheiten, durch fehlende definitive Kostenvorgaben, durch unzureichende Kostenermittlungen, durch falsche Grundlagenermittlungen, durch das Nichtabverlangen von Planungsteilleistungen, wie zum Beispiel Vorentwurf, Entwurf und Einreichplan et cetera, wiederum zig Millionen an Mitteln eines mehrheitlich öffentlichen Unternehmens verschleudert wurden.

Angesichts des Umstandes, daß der Gesamtaktienbesitz der öffentlich-rechtlichen Eigentümer Republik Österreich, Stadt Wien und Land Niederösterreich am Vienna International Airport bei über 50 Prozent liegt, erhebt sich die Frage, warum der als Eigentümervertreter der Republik fungierende Bundesminister den oben aufgezeigten Mißständen jahrelang tatenlos zugesehen hat. Dies umso mehr, als durch diese Mißstände die genannten Gebietskörperschaften sowie die privaten Aktionäre in empfindlichem Ausmaß geschädigt wurden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Finanzminister nachstehende


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