Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 78

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dringliche Anfrage:

1. In welchen Organen ist/war die Republik Österreich in der Flughafen Wien AG beziehungsweise ihrer Rechtsvorgängerin, der Flughafen Wien-BetriebsgesmbH., vertreten?

2. Welche Vertreter welcher Bundesministerien sind seit wann im Aufsichtsrat und der Hauptversammlung der Flughafen Wien AG (beziehungsweise ihrer Rechtsvorgängerin) und in welcher Funktion tätig?

3. Wer nahm in den letzten Jahren die aufsichtsbehördlichen Aufgaben gegenüber dem Unternehmen wahr, und wie erfolgte diese Tätigkeit in der Praxis?

4. In welchen Abständen ist/war dieser Vertreter der Aufsichtsbehörde zu Berichten und an wen verpflichtet, und welchen Inhalt hatten diese Berichte?

5. Ist es mit den Aufgaben eines Vertreters der Aufsichtsbehörde vereinbar, daß dieser gleichzeitig als Eigentümervertreter im Aufsichtsrat des von ihm aufsichtsbehördlich zu kontrollierenden Unternehmens fungiert?

6. Wurden in der Flughafen Wien AG (beziehungsweise ihrer Rechtsvorgängerin) Beiräte eingerichtet?

Wenn ja, wofür, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und in welcher personellen Zusammensetzung?

7. Wurde Ihnen aufgrund Ihrer Eigentümervertreterfunktion beziehungsweise der Ihnen übertragenen Kontrollrechte oder der Ihnen persönlich erstatteten und übermittelten Berichte des Vertreters der Aufsichtsbehörde beziehungsweise des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt, daß bei der Abwicklung der Bauvorhaben (Bewältigung der einzelnen Bauphasen) gravierende Mängel eingetreten sind?

Wann und wie erhielten Sie solche Berichte?

Wurde darauf reagiert?

Wenn ja, wann, in welcher Weise und von wem?

Wenn nein, warum nicht?

8. Wurde vom Vertreter der Aufsichtsbehörde beziehungsweise von dessen Vorgesetzten von allfälligen Mängeln bei der Abwicklung (Dokumentation) des Baugeschehens berichtet?

9. In welcher Form wurden die Eigentümer über die beabsichtigten Bauaufträge beziehungsweise den Baufortschritt informiert?

10. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Mittel von der Flughafen Wien AG (beziehungsweise ihrer Rechtsvorgängerin) in den Flughafenausbau investiert?

11. Wer war mit der Planung der diesbezüglichen Bauvorhaben beauftragt?

12. Worauf ist es zurückzuführen, daß in den einzelnen Bauvorhaben zum Beispiel nur ein Drittel der Bauleistungen im Zuge von Ausschreibungen, jedoch zwei Drittel der Bauleistungen nachträglich freihändig vergeben wurden, und welche Mehrkosten entstanden durch diese Nachvergaben?

13. Welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen, daß durch diese Nachvergaben die Vergabenormen eindeutig verletzt wurden und hieraus unvertretbare Mehrkosten für das öffentliche Unternehmen entstanden sind?


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