Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 79

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14. Können Sie ausschließen, daß es durch diese freihändigen Nachvergaben zu Begünstigungen und Bevorzugungen einzelner Anbieter bei der Auftragserteilung gekommen ist?

15. Auf welche Art und Weise erfolgte die Baukostenabschätzung durch die Flughafen Wien AG (beziehungsweise ihrer Rechtsvorgängerin) und mit welchen Ergebnissen?

16. Können Sie ausschließen, daß durch überhöhte Baukostenabschätzungen zu hohe Baukostenabrechnungen kaschiert werden sollten?

Wenn ja, was begründet Ihre Einschätzung?

17. Kam es im Zusammenhang mit der Erstellung von Planungsteilleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichplan) zu Verzögerungen?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Worauf sind die Verzögerungen zurückzuführen?

Hatten diese Verzögerungen Auswirkungen auf die Bezahlung der Honorare?

18. Auf welche Art und Weise erfolgte die Kontrolle der Planungs- und Bauausführung, welche Kontrollmechanismen wurden diesbezüglich vorgesehen, und wie wirkten diese?

19. Ist Ihnen der Bericht aus dem Jahre 1992 über die Abwicklung des Bauvorhabens Speditionsgebäude 4 bekannt, wurde dieser der Hauptversammlung beziehungsweise dem Aufsichtsrat zugänglich gemacht, und hat der Vorstand daraufhin reagiert?

Wenn ja, in welcher Form und wann?

Wenn nein, warum nicht?

20. Welche sonstigen Berichte, die sich mit Bauvorhaben am Flughafen Wien beschäftigen, wurden darüber hinaus erstellt, wann wurden Sie beziehungsweise Ihr Ministerium von diesen informiert, und welche Mängel werden/wurden in diesen aufgezeigt?

21. Wurden aufgrund dieser Berichte Konsequenzen gezogen?

Wenn ja, von wem, in welcher Art und Weise und wann?

Wenn nein, warum nicht?

22. Sind Sie bereit, die in der Sendung "Report" (ORF, 19.3.1996, 21.10 Uhr) zitierten Berichte der Öffentlichkeit, zumindest jedoch dem Parlament, zugänglich zu machen?

23. Sind Ihnen allfällige Bestrebungen bekannt, wonach der Aufsichtsrat im Sinne des § 75 Abs. 4 des Aktiengesetzes die Notwendigkeit des Widerrufs der Bestellung eines oder beider Vorstandsmitglieder erwogen hat?

24. Würden Sie die groben Mißstände bei der Abwicklung des Baugeschehens über Jahre hindurch, die nicht zuletzt nunmehr auch vom Rechnungshof aufgezeigt wurden, als grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 75 Abs.4 des Aktiengesetzes werten, zumal bei der Abwicklung der Bauvorhaben trotz entsprechender Warnung diese Mängel nicht behoben und auch keine personellen Konsequenzen gezogen wurden?

25. Beabsichtigen Sie als Eigentümervertreter, im Sinne des § 75 Abs.4 des Aktiengesetzes die Frage des Vertrauensverlustes des Vorstandes zu relevieren?

26. Nach welchen Kriterien ist der Aufsichtsrat der Flughafen Wien AG zusammengesetzt, und wie viele Beamte sind in demselben tätig, beziehungsweise gibt es ein betriebswirtschaftliches (unternehmensspezifisches) Konzept für die Besetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes?


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