Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 116

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Es muß aufgezeigt werden, wo die Schwachstellen liegen. Denn sonst geht es so weiter: Die nächste Großbaustelle der öffentlichen Hand kommt bestimmt, und es werden sich dieselben Dinge wiederholen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auch auf Gemeindeebene. Es werden Millionen verschwendet werden, aber es wird keine Konsequenzen geben!

Aber auch inhaltlich waren die Ausführungen des Kollegen Höchtl nicht schlüssig. Einerseits hat er die Anfrage der Freiheitlichen verdammt, weil er nicht dieselben Unterlagen hat, weil er überhaupt keine Unterlagen über diese Vorgänge im Bereich des Flughafens Schwechat hat. Andererseits spielt er den Jubelperser und sagt: Es ist alles in bester Ordnung! Die bösen Freiheitlichen skandalisieren wieder! – Da frage ich Sie: Was stimmt denn nun bitte, meine Damen und Herren? Was stimmt denn nun wirklich? Hat er Unterlagen, die seine Aussage erhärten, daß alles in Ordnung ist – oder hat er sich in Spekulationen ergangen, um von der Mitverantwortung der Österreichischen Volkspartei in diesem Verschwendungsskandal abzulenken?

Ich habe hier keinen Rechnungshofbericht, den ich zitieren kann: Ich zitiere nur aus der ORF-Sendung "Report" vom 19. April 1996: Der Vorwurf des Rechnungshofes lautet da: Die Neubauten seien unter verschwenderischen Umständen entstanden, sein Bericht – der Rechnungshofbericht – liest sich wie ein Leitfaden, wie man nicht planen und bauen soll. Vorwurf Nummer 1: Unzureichende Planungsunterlagen und Planungsänderungen nach Baubeginn führen nicht nur zu erheblichen Kostensteigerungen, sondern auch zu einer Bauzeitverlängerung, die wiederum durch die Valorisierung der Baukosten zusätzlich zu einer Erhöhung derselben führte.

Meine Damen und Herren! Jedes private Unternehmen würde bei einer derartigen Vorgangsweise wahrscheinlich den Konkurs anmelden müssen, denn derartige Kostensteigerungen für ein Bauvorhaben – von der Ausgangsschätzung 1988 von 350 Millionen auf insgesamt 756 Millionen Schilling – würde kein privates Unternehmen verkraften.

Wenn Herr Kollege Höchtl meint: Vielleicht werden sogar die Baukosten gegenüber den genehmigten Kosten durch den Aufsichtsrat geringer werden, dann muß ich darauf verweisen, wie etwa die Architektenleistungen der Architekten Fehringer und Wilke abgerechnet wurden: Es wurde in einer Aktennotiz vereinbart, daß Planungskosten von nicht ordnungsgemäß budgetierten Planungsmehrkosten der Hallenerweiterung Süd auf die Halle Nordwest und West übertragen werden, um eine Überschreitung des genehmigten Gesamtbudgets zu vermeiden.

Meine Damen und Herren! Man kann einen Planungskostenrahmen sehr wohl einhalten, wenn man die das Projekt Süd betreffenden Planungsmehrkosten einer anderen Kostenstelle zuordnet! Wenn das im Bereich eines privaten Unternehmens passiert, dann würde ich als Firmenchef jene Person, die diese Anweisung gibt, auf der Stelle auf die Straße setzen!

Es geht aber noch weiter: Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat – und das ist das interessante daran – wurden von dieser Vorgangsweise nicht informiert, wie diese auch von der Aufstockung des Architektenhonorars für die zusätzliche Planungsleistung in Höhe von zirka 9 Millionen Schilling nicht in Kenntnis gesetzt wurden.

Wer hat also in diesem Unternehmen das Sagen? – Es werden Kosten in Millionenhöhe ausbezahlt, ohne daß Vorstand und Aufsichtsrat informiert wurden. Kosten werden anderen Kostenstellen zugewiesen, nur damit man die Planungsvorgabe einhält. Herr Kollege Lukesch! Was sagen Sie dazu? Ist das die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung? (Abg. Dr. Lukesch: Ich kenne die Gegenäußerung des Unternehmens nicht!) Sie kennen sie noch nicht. Wir werden darauf noch zurückkommen!

Ich kann Ihnen eines sagen, und im Rechnungshofausschuß werden wir es erleben: Es werden viele Dinge, die heute aufgezeigt wurden – berechtigterweise aufgezeigt wurden –, teilweise von der Geschäftsleitung widerlegt werden, und auf Nachfragen werden unter Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht und darauf, daß es sich um operative Handlungen handelt, keine Antworten gegeben werden. Das ist doch gängige Praxis so im Rechnungshofausschuß! (Abg. Dr. Lukesch: Das ist eine klassische Vorverurteilung!)


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