Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 122

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dem Vorstand in Fragen Neu- und Zubauten, Umbauten, Bauvorhaben und dergleichen als beratendes Gremium zur Seite zu stehen. Es stellt sich aber schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit, wenn für einzelne Vorhaben diesem Baufachbeirat zumeist eher kurz und prägnant gehaltene Projektbeschreibungen vorgelegt werden, möglicherweise noch dazu mit der Bitte versehen, dem Aufsichtsrat oder der Geschäftsführung das geplante Projekt zu empfehlen. Wenn dann vielleicht möglicherweise zu diesem Zeitpunkt auch schon Ausschreibungen erfolgt sind, dann muß man sich schon die Frage stellen, wie sinnhaft oder wie wichtig dieser Baufachbeirat ist und welche Aufgabe er tatsächlich hat.

Aber auch einige Bemerkungen zu den Schätzkosten, die heute schon mehrmals angesprochen wurden und auch in den Medien zur Diskussion gekommen sind. Wir haben es da mit Schätzkosten zu tun, die vom Aufsichtsrat genehmigt wurden, mehrmals aufgestockt und angepaßt und natürlich auch jeweils genehmigt wurden. Wie das läuft, das weiß man ja: indem einfach Nachtragsgenehmigungen bewilligt werden, um so quasi den fiskalischen Rahmen, den man sich selbst gesteckt hat, dann, wenn man ihn nicht mehr einhalten kann, wenn man über diesen hinauskommt, zu vergrößern. Dann kann man nämlich immer noch argumentieren, man hätte die Kosten nicht überschritten. Das ist eigentlich eine Milchmädchenrechnung: Wenn man mit dem Geld nicht mehr auskommt, dann genehmigt man sich mehr Geld, damit man wieder sagen kann, man hätte mehr zur Verfügung. Dann kann man nach außen hin immer noch sagen, man wäre innerhalb des Kostenrahmens geblieben. Das ist an sich relativ leicht durchschaubar.

Der öffentlichen Berichterstattung kann man des weiteren entnehmen, daß die Vorstellungen über die Größenordnung der einzelnen Projekte mit den tatsächlichen und vorgelegten Projektsummen, die zum Einsatz gekommen beziehungsweise zur Genehmigung vorgelegt worden sind, nicht übereinstimmen. Es ist der heutigen Ausgabe des "Kurier" zu entnehmen und war auch im gestrigen "Report" zu hören, daß sich die erste Annahme im September 1988 noch auf 343 Millionen Schilling belaufen und das dann durch sukzessive Aufstockung im September 1992 bereits über 750 Millionen Schilling betragen hat.

Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Bundesminister. Sie haben auch von den Sachverständigen bei der Bauaufsicht gesprochen, ich muß leider darauf noch einmal zurückkommen. Ich meine, es ist auch bedenklich – und man sollte sich auch dieser Frage in weiterer Folge noch intensiv widmen –, wenn zum Beispiel die Bauaufsicht durch Sachverständige bei einigen Bauvorhaben genau an jene Büros und Firmen übertragen wird, die bereits beim Entwurf und bei der Planung dafür zuständig waren. Das ist, glaube ich, eine Sache, die sehr hinterfragungswürdig ist.

Daß da Ausschreibungen getätigt wurden, die kaum zu einer Bestpreisfindung geführt haben, ist auch schon mehrmals angesprochen worden. Wenn zum Beispiel Regieleistungen von 26 Millionen Schilling auf 49 Millionen Schilling angestiegen sind, dann weist das schon darauf hin, daß da eine unzureichende Ausschreibung stattgefunden hat, die der tatsächlichen Ausführung nicht entspricht.

Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf all diese Fragen und auf noch viel mehr wird sicher in Zukunft Bedacht genommen werden müssen beziehungsweise werden Antworten gefunden werden müssen – gerade von Ihnen, Herr Minister. Jetzt, wo diese Mißstände, dieses Planungschaos und dieser lockere und verschwenderische Umgang mit Steuergeld – und das ist es letztlich: Steuergeld – ans Tageslicht kommen, werden Sie Antworten geben müssen, und zwar im Sinne der und in Verantwortung für die Bevölkerung, die Sie und Ihre Regierung ständig durch Sparpakete zur Kasse bitten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.16

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geldvernichtung durch nachlässige Bauführung der öffentlichen Hand oder halböffentlichen


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