Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 137

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit bestehen in Österreich alte und neue Gewinn- und Bewilligungsflächen im Ausmaß von 0,167 Prozent der österreichischen Fläche. (Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler .) Frau Kollegin Langthaler! Von diesen 0,167 waren 0,152 bereits alte Bewilligungen. Das sind 90 Prozent. Hier zu behaupten, ganz Österreich sei ein einziger Abbau, ist meines Erachtens einigermaßen schräg populistisch.

Abschließend möchte ich darauf verweisen, daß die berechtigten Wünsche der Sand- und Kiesindustrie bedauerlicherweise in diese Novelle nicht aufgenommen worden sind. Insbesondere kam es zu keiner Deregulierung im Anlageverfahren, im Behördenverfahren, in der Berücksichtigung der Abbauwürdigkeit der Lagerstätten. All diese Wünsche sind, in einem konkreten Vorschlag zusammengefaßt, vorgelegen. Bedauerlicherweise hat sich unser Koalitionspartner aber nicht dazu durchringen können, die Wünsche der Wirtschaft zu berücksichtigen.

Die unendliche Geschichte Berggesetz wird allein schon aus diesem Grund eine Fortsetzung erfahren, wobei die vielen Verfahren im Bergrecht dereguliert werden müssen und der jährliche Hauptbetriebsplan auf eine fünfjährige Überprüfungsfrist verlängert werden soll. Es ist nicht einzusehen, warum man in der Gewerbeordnung nur ein Verfahren hat, im Bergrecht bis zum Abbau vier Verfahren plus jährliche Hauptbetriebspläne.

Heute ist mir Lobbyismus vorgeworfen worden. Leider ist mein Einfluß beim Berggesetz zu gering, weil kein einziger Wunsch der betroffenen Wirtschaft in dieser Novelle berücksichtigt worden ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner : Warum stimmen Sie dann zu?)

20.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.24

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist eine echte Freude, unmittelbar nach der Kollegin Fekter in dieser Sache sprechen zu können, und zwar deswegen, weil sie natürlich hier als ein Mitglied unseres Hauses gesprochen hat, aber gleichzeitig die Authentizität des Lobbyismus einbringen konnte, und das ist wertvoll.

Es ist doch interessant, zu sehen, wie sich jemand hier für Reformen beziehungsweise teilweise sogar für den Rückbau von Rechtsvorschriften einsetzt und dabei nicht einmal erkennt, daß er zu sehr in eigener Sache spricht und gut beraten gewesen wäre, diese Rede nicht persönlich zu halten, weil man in dieser Betroffenheit manchmal blind wird für das eigentliche Problem. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Das Bergrecht ist ein altes Rechtsgut. Es stammt aus einer Zeit, als die Gewerbeordnung noch nicht einmal existiert hat, und selbstverständlich hat es daher viele Elemente, die unserem heutigen Verständnis von Recht und insbesondere von Verfahren fremd sind. Daher ist hier notwendigerweise eine Disharmonie vorhanden, die aber überwunden werden kann, und zwar ganz einfach dadurch, daß man sich überlegt, was die eigentlichen Unterscheidungskriterien sind, die im Bergbau vielleicht differenziert zu sehen sind im Verhältnis zum sonstigen Gewerbe, und wo es diese Unterschiede eigentlich überhaupt nicht gibt.

Das kann beispielsweise die Standortfrage sein, weil selbstverständlich bestimmte Aspekte des Bergbaues nicht variable Standorte vertragen, hingegen andere Betriebsansiedlungen viel breiter variiert werden können – wenn auch nicht beliebig, weil es auch Infrastrukturaspekte, Umweltschutzaspekte und so weiter zu berücksichtigen gilt. So ortsfest aber wie zum Beispiel ein Tagbau im Großraum Voitsberg-Köflach ist es nicht, weil Braunkohle eben dort liegt, wo sie liegt, und nur dort kann sie abgebaut werden. Selbstverständlich wäre daher jedes Ansinnen, zu sagen, dieser Braunkohleabbau möge anderswo stattfinden, völlig unbillig. (Abg. Scheibner: Sehr gescheit!) Hingegen ist die Errichtung irgendeiner Fabrik durchaus variabler, sie muß nicht an einem ganz bestimmten Platz erfolgen.


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