Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 138

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Daher gibt es gute sachliche Gründe, hier bestimmte Dinge anders zu regeln. Das heißt aber noch immer nicht zwangsläufig, daß das in verschiedenen Gesetzen geschehen muß, es könnte auch in verschiedenen Kapiteln einer modernen, dem 21. Jahrhundert zugewendeten Gewerbeordnung liberalen Zuschnittes stattfinden, indem sowohl auf Spezifika wie auch auf Generalien eingegangen werden kann.

Das eigentliche Problem aber sind immer die Betriebsanlagen, und beim Bergbau sind durchaus – das hat Frau Kollegin Fekter zutreffend angeschnitten – unterschiedliche Zugänge zum Beispiel zum Eigentum zu beachten. Die Unterschiede zwischen bergfrei oder grundeigen und so weiter sind Aspekte, die im sonstigen Gewerbe nicht vorkommen. Aber daraus den Schluß zu ziehen, daß es daher vernünftig ist, daß nur das, was das Gewerbe der Frau Kollegin ist, in einer besonders geschützten Form stattfinden soll, nämlich in einer Rechtsform, die den Anrainern so gut wie keine Möglichkeiten einräumt, ist nicht zwingend logisch. Das ist eben Lobbyismus.

Frau Kollegin Fekter hat auch ausgeführt, daß es im Bereich von Quarz und Kalk, wenn das nicht im Bergrecht geregelt wäre, möglicherweise zu einer Verknappung kommen könnte. Diesbezüglich hat sie sich selbst widersprochen. Zuvor hatte sie nämlich dahin gehend argumentiert, daß Quarz und Kalk, weil sie eben nicht überall vorkommen und daher sozusagen selten sind, ins Bergrecht gehören. Gleichzeitig war sie der Meinung, wenn sie nicht im Bergrecht wären, wären sie seltener.

Das sind Überlegungen, die nur jemand anstellen kann, der sehr stark in eigener Sache spricht und der von diesen Dingen sehr stark betroffen ist.

Daher meine ich, daß es ein Fortschritt ist, wenn wir heute beschließen, daß die Gemeinden Parteienstellung haben sollen im Sinne der gestellten Anträge, daß wir mit diesem Fortschritt aber nicht zufrieden sein dürfen, weil er nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.

Der Herr Bundesminister hat vor der Unterbrechung durch die Behandlung der dringlichen Anfrage ausgeführt, daß auch er der Meinung ist, daß wir hier zu einheitlichen Anlagerechten kommen müßten. Es wird aber die Frage sein, ob wir dann mit ihm auch inhaltlich übereinstimmen. Aber immerhin ist man einmal formal so weit, daß man zugibt, daß es hier zu einer echten Reform kommen sollte. Das ist sicherlich ein Schritt nach vorne, denn nur deswegen, weil das Bergwesen eine große Tradition hat, die Bergleute zu ihren Traditionen stehen und die Montanuniversität ein integraler Bestandteil dieser Tradition ist, ist es nicht notwendig, unbedingt auch ein besonderes Gesetz zu haben. Besondere Regelungen für spezifische Probleme bedeuten nicht unbedingt auch ein Sondergesetz.

Daher meine ich, wenn wir nicht unbefangen sind, dann werden wir rechtshistorisch werden oder versteinern, und das wäre nicht gut. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Keppelmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

20.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich gehe mit den Ausführungen meines Vorredners weitgehend konform, und ich möchte, obwohl gerade wir sozialdemokratischen Abgeordneten ziemlich Sturm gelaufen sind gegen die bestehende Berggesetzregelung, doch versuchen, hier sachlich und fair zu bleiben.

Ich habe mir diese heutige Debatte sehr ausführlich angehört, ich habe mich umfassend informiert, und ich glaube, es ist tatsächlich dieses Spannungsfeld zwischen einem Abbaubetrieb, der eben abbauen will, und betroffenen Bürgern, die tatsächlich den Abbau aus irgendwelchen Gründen, die durchaus zu Recht bestehen können, verhindern wollen, gegeben. Da gibt es natürlich von beiden Seiten eine gehörige Portion Mißtrauen, das sich entwickelt hat.

Ich bin heute auch davon überzeugt, daß die Berggesetznovelle 1990, die ich vermutlich mitbeschlossen habe, bei der ich aber nicht mitgeredet habe, in dieser Form ein Fehlgriff war.


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