Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 139

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Wir müßten, hoffentlich daraus lernend, bei den von Minister Ditz angekündigten Reformen tatsächlich dazu kommen, daß die beeinträchtigten Bürger oder die Bürger, die glauben, daß sie beeinträchtigt sind, sozusagen zu ihrem Recht kommen, daß aber gleichzeitig auch dem Betrieb in viel kürzerer Zeit gesagt wird: Du kannst da etwas machen! Oder: Du kannst nichts machen!

Ich glaube auch, daß die Darstellung des Kollegen Anschober heute nicht sehr hilfreich war, eine vernünftige Diskussion zu führen. Einiges an Zahlen hat Kollegin Fekter ja dargelegt und aufgezeigt, wie man manipulieren kann.

Ich glaube auch nicht, daß das Gesetz so ein reines Placebogesetz ist, das wir heute hier beschließen. Ich glaube, es ist ein Baustein, es ist sicherlich kein ausreichender Baustein, aber immerhin, dieses so als Placebo titulierte Gesetz gibt den Gemeinden Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Bergrechtsverfahren, die sie bisher nicht hatten. Der Schönheitsfehler ist halt der, daß die Berufungsmöglichkeit sozusagen beim obersten Bergherrn, Minister Ditz, endet und daß es nicht möglich ist, danach zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof zu gehen.

Natürlich freut es mich auch nicht – darin sehe ich auch wieder eine Schwäche dieser Novelle, die wir beschließen –, wenn in der Zeitung "Sand und Kies" von den Schotterleuten mehr oder minder zum Ausdruck gebracht wird, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht wird: Wir können beruhigt sein, es kann sich die Verfahrensdauer um ein bis zwei Jahre verlängern, die Verhinderung eines Projektes durch die Gemeinde ist aber de facto nicht möglich.

Mir tut beides weh. Mir tut es weh, wenn sozusagen etwas verhindert werden soll um des Verhinderns willen, und mir tut es aber auch weh, wenn Verfahren um ein bis zwei Jahre verlängert werden. Das ist ja unser Problem, das wir weitestgehend in Bereichen des Umweltschutzes haben, wodurch natürlich alle Seiten mißtrauisch sind. Es zeigt sich gerade auch in der Diskussion zum Berggesetz, daß da schon sehr viel mit Populismus gearbeitet wird.

Ich möchte das vielleicht an einem Beispiel aufzeigen, das ich mir auch etwas genauer angeschaut habe, weil es in der letzten Zeit in den Zeitungen gestanden ist. Es ist der geplante Schotterabbau in Langenstein. Das liegt an der Donau. Da gibt es eine Ruine Spielberg. Manche werden wissen, daß mich Denkmalschutz und ähnliches besonders interessiert, Tatsache ist aber, daß die Betreiberfirma nachweisen kann, daß dieser Schotterabbau auf einem Maisfeld erfolgt, keine Au beeinträchtigt wird. Und jetzt kommt es: Sie berufen sich auf insgesamt acht Gutachten, darunter auch solche, die von Projektgegnern gefordert wurden, und alle Gutachten beurteilen das Vorhaben positiv. Sie sind bereit, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen.

Ich habe diese Gutachten nicht – möglicherweise lügen sie auch –, aber was ich habe, ist zum Beispiel eine Stellungnahme des Umweltanwaltes Wimmer, der andererseits auch von Grünen sehr geschätzt wird. Ich halte von dem Mann auch sehr viel. Er stellt hier durchaus öffentliches Interesse und Naturschutz gegenüber und ist bereit, wenn bestimmte Auflagen noch zusätzlich erfüllt werden, hier auch zuzustimmen. Trotzdem wird verhindert.

Es gibt einen Landesrat in Oberösterreich, der ist – daran kann ich mich erinnern, da gab es noch gar kein Verfahren – vor einigen hundert Leuten in der Au gestanden und hat gesagt, er werde das verhindern. Er ist für das Wasserrecht zuständig. – Und siehe da, in diesem Fall gibt es offensichtlich eine positive Meinung der zuständigen Beamten – und der Herr Landesrat hat einen negativen Bescheid erlassen. – Das gefällt mir auch nicht! (Abg. Aumayr: Wie in Lambach!) Durchaus, ja. (Abg. Aumayr: Aber im Sinne der Umwelt!) Also im Sinne der Umwelt ist die Aktion des freiheitlichen Landesrates in Oberösterreich nicht, Frau Kollegin Aumayr, diese Aktion in Oberösterreich ist greifbar. Ich meine aber, man sollte sich sachlich auch mit solchen Problemen auseinandersetzen und nicht immer nur aufspringen und grundsätzlich Behörden unterstellen, daß sie hier Schlechtes tun.

Trotzdem sage ich: Ich bin mit dieser Bergbehörde nicht zufrieden, weil ich durchaus auch erkenne, daß sie halt sehr stark die Schlagseite Abbau hat, und wir waren nicht gut beraten 1990, das hier hineinzubringen.


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