Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 141

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Berichterstatter Günter Kiermaier: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses (73 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (36 der Beilagen): Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 13. Jänner 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention-Durchführungsgesetz-CWKG).

Die Chemiewaffenkonvention ist eines der wenigen internationalen Abrüstungsabkommen, das für alle Vertragsstaaten den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und den Rückbehalt von chemischen Massenvernichtungswaffen verbietet und effiziente Kontrolle vorsieht.

Im übrigen bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung vor:

Im § 12 Abs. 2 letzter Satz hat es richtig zu lauten "im Exekutivrat gem. Art. VIII C CWK".

Weiters hat es im zweiten Absatz des Anhanges richtig "Alkylgruppen folgt" zu lauten.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Da Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht inklusive der Berichtigung gehört.

Für diese Debatte wurde festgelegt, daß pro Fraktion ein Redner mit einer Redezeit von 10 Minuten und ein zweiter Redner mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort kommt.

Als erster Abgeordneter hat sich Herr Abgeordnete Scheibner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Redezeit: 10 Minuten.

20.41

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die vorliegende Materie im großen und ganzen eine Konsensmaterie ist, brauchen wir, glaube ich, hier nicht allzu viele Worte zu verlieren. Die Ratifizierung dieser Chemiewaffenkonvention ist sicherlich ein ganz wichtiger Beitrag zur allgemeinen Abrüstung. Neben dem Atomwaffensperrvertrag und dem Verbot bakteriologischer Waffen ist das eine ganz wichtige Entscheidung der internationalen Staatengemeinschaft, ein eindeutiges Signal der Ächtung aller chemischen Waffen, der Versuch, zumindest der Versuch, die vorhandenen chemischen Waffen zu vernichten und die Produktion und den Handel von chemischen Waffen zu unterbinden.

Wie erfolgreich derartige Konventionen sind, das mag dahingestellt sein, weil natürlich die entsprechende Kontrolle in der Regel nur dort gut funktioniert, wo sie gar nicht notwendig wäre, in Staaten mit demokratischen Ordnungen, in Staaten, in denen diese Waffen sowieso nicht zur Anwendung kommen würden. Bei anderen Staaten, wo diese demokratischen Gefüge nicht vorhanden sind, ist das alles zweifelhafter.

Trotzdem: Selbstverständlich wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen, allerdings mit einer Einschränkung, meine Damen und Herren. Es ist wirklich merkwürdig, daß wir immer wieder Vorlagen zur Diskussion und zur Abstimmung bekommen, die die Einrichtung irgendeines Beirates vorsehen. Diese Einrichtung von Beiräten, die irgend etwas kontrollieren, überwachen oder organisieren sollen, was eigentlich vom zuständigen Ministerium genauso gut, effizienter und kostengünstiger gemacht werden könnte und auch gemacht werden muß, ist anscheinend eine alte österreichische Krankheit, denn diese Beiräte sind meistens nur dazu da, daß damit irgendwelche Leute beschäftigt werden. Das soll jetzt gar keine Kritik an den dort vorgesehenen Organisationen sein, sondern ich stelle wirklich nur die Frage, ob es notwendig


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