Aber es gibt noch eine Reihe anderer Gründe, die in der Sache wahrscheinlich noch viel krasser sind. – In dieser Studie, die ich vorher zitiert habe, steht ganz eindeutig, daß Österreich eine Drehscheibe für illegalen Handel mit gefährdeten Arten ist. Wenn man sich diese oder Studie durchliest, in deren Rahmen an verschiedene europäische Länder Fragebögen ausgeschickt wurden, um zu recherchieren, wie denn Österreich dieses Abkommen tatsächlich vollzieht und wie gut die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten ist, dann kommt man zu sehr ernüchternden Aussagen: Besonders aus der Bundesrepublik Deutschland wurde gemeldet – ich zitiere wörtlich –, "daß offensichtlich ist" – so sagen die deutschen Behörden –, "daß kriminelle Organisationen, die für den europäischen Schwarzmarkt Tiere schmuggeln, Österreich als Zwischenstation und Depot und Österreicher als Handlanger, Kuriere und Schmuggler benutzen". – Das steht wörtlich in dieser Studie.
Wir haben, auch mit verschiedenen Abänderungsanträgen, die ich heute zum Teil nochmals einbringe, versucht, den Vollzug und vor allem die Kontrolle dieses Abkommens zu verschärfen. Wir sind jedoch leider im Ausschuß in der Minderheit geblieben.
Einen Absatz aus dieser Recherche für das Umweltministerium möchte ich Ihnen noch vorlesen: Unter dem Titel "Organisierte Artenschutzkriminalität" findet sich folgendes wörtliche Zitat: "Die in Österreich für die Bekämpfung dieses Zweigs organisierter Kriminalität bestehenden rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten sind so unzureichend, daß Österreich für lukrative Märkte des illegalen Tierhandels zum Depotland geworden ist und Österreicher als Schmuggler für transnationale, kriminelle Organisationen tätig sind, weil dies hier risikolos möglich ist."
Mehrmals wird in dieser Untersuchung und Recherche darauf hingewiesen, daß es notwendig wäre, auf diesem Gebiet national Verschärfungen vorzunehmen, und daß dies selbstverständlich im Rahmen einer Novelle dieses Artenschutzübereinkommens möglich gewesen wäre. Sie haben sich jedoch davor gescheut. Das liegt wahrscheinlich weniger daran, daß Sie prinzipiell gegen Verbesserungen sind, sondern es liegt vor allem daran, daß es von der Politik so wenig Interesse an diesem Bereich gibt und daß die Lobby dafür nach wie vor wahrscheinlich zu schwach ist, daß es aber doch hie und da sehr, sehr starke Wirtschaftsinteressen gibt, die einem wirklich scharfen Vollzug entgegenstehen.
Ein weiteres Beispiel, weshalb wir dieser Novelle nicht zustimmen können, hat europäische Dimension und zeigt, daß das Europäische Parlament nach wie vor, gerade in Bereichen wie dem Umweltschutz oder Tierschutz, von der Exekutive, nämlich von der Kommission, offensichtlich nicht ernst genommen wird. Das Europäische Parlament hat jahrelang dafür gekämpft, daß es ein Importverbot von Tieren gibt, die mit sogenannten Tellereisen gefangen wurden: Das ist eine besonders schmerzhafte Art des Tierfangs, die natürlich vor allem deshalb angewendet wird, damit man eine gute Pelzqualität und Fellqualität erhält, denn bei Schußwunden könnten die Pelze selbstverständlich nicht entsprechend verarbeitet werden. Diese Initiative des Europäischen Parlaments war insofern erfolgreich, als es bereits 1991 – nach einer wirklich fast zehnjähriger Diskussionsphase – eine sehr, sehr große Mehrheit im Europäischen Parlament sowohl für ein generelles Verbot dieser Tellereisenfangweise in Europa einerseits als auch für ein Verbot des Importes von Tieren, die mit solchen Methoden getötet wurden, andererseits gegeben hat
Nun ist es ein Faktum, daß der erste Teil dieser Verordnung Gott sei Dank umgesetzt wurde; auch in Österreich und in anderen europäischen Ländern ist diese Fangmethode verboten. Was aber dann passiert ist, ist ein – wie ich meine – rechtliches Kuriosum: Die Kommission hat nämlich begonnen, diesen Beschluß von 1991 zu konterkarieren, indem sie die notwendigen Durchführungsbestimmungen nicht formuliert beziehungsweise beschlossen hat.
Das Europäische Parlament hat daraufhin noch einmal eine Initiative gestartet und hat am 14. 12. 1995 mit einer überwältigenden Mehrheit – nämlich mit 260 gegen 46 Stimmen – für das Inkrafttreten dieser Verordnung gestimmt. Trotzdem hat die Europäische Kommission wenige Tage später an die entsprechenden Vollzugsstellen – vorwiegend an die Zollstellen der einzelnen Mitgliedstaaten – eine Anordnung herausgegeben, daß diese Verordnung, obwohl sie selbstverständlich EU-Recht darstellt, nicht umgesetzt werden soll. Das heißt, ein Gesetz wurde