Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 151

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Bisher wurden diese Delikte als Verwaltungsübertretung gehandhabt. Wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, sind Händler, die illegal mit wertvollen Tieren gehandelt haben, schlußendlich mit einer Verwaltungsstrafe von nur 5 000 S davongekommen, obwohl der Wert der Tiere am heimischen Markt 1 Million Schilling betragen hat. Diese Geldstrafen werden nun empfindlich erhöht.

Da Österreich an die Reformstaaten grenzt, ist die Gefahr für illegalen Tiertransport natürlich besonders groß, denn die Reformstaaten haben das Washingtoner Artenschutzübereinkommen noch nicht unterzeichnet und daher keine entsprechenden Regelungen und Kontrollen. Deshalb schränken bessere Kontrollen und härtere Strafen in Österreich und in der EU den Markt mit artgeschützten Tieren ein.

Herr Minister! Es ist wichtig, daß wir auch Bewußtseinsarbeit leisten, um die Menschen zu informieren, welchen Kreislauf sie mit dem Kauf von Produkten und der Haltung artgeschützter Tiere unterstützen und fördern. Kaufverweigerung wäre, ohne Gesetz, die wirksamste Methode, dem schmutzigen Handel ein Ende zu setzen.

Unsere Fraktion wird diesem Durchführungsgesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.20

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Ich möchte bemerken, daß ich der Anregung nachgekommen bin. Es ist eine Ummeldung erfolgt, die allerdings an der Reihenfolge der Redner jetzt nichts ändert.

Zum Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.20

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin tatsächlich eine Kontrarednerin bei diesem Tagesordnungspunkt, weil die Grünen diesem Gesetz leider nicht zustimmen können, obwohl wir zugeben, daß es bei dieser Novelle einige kleine Verbesserungen gibt.

Österreich ist seit Anfang der achtziger Jahre Mitglied dieses Artenschutzübereinkommens, generell muß man aber nach wie vor feststellen, daß der Artenschutz sowohl international, aber gerade auch in Österreich ein Stiefkind der Politik war und ist. Es ist ein Anachronismus, daß bei uns – wir sind, glaube ich, das einzige Land in Europa – dieses Artenschutzübereinkommen nicht im Umweltministerium vollzogen wird, sondern im Wirtschaftsministerium. Wir haben in den letzten Jahren diesen Umstand immer wieder kritisiert und immer wieder gefordert, daß es zu einer Kompetenzänderung kommen soll und muß. Es hat aber jetzt im Zuge dieser Regierungsbildung wieder keine Veränderung gegeben, obwohl das in der Sache natürlich zweckmäßiger wäre.

Das sagen nicht nur die Grünen, sondern das besagen auch viele Untersuchungen und Studien. In einer Studie, die erst vor kurzem im Auftrag des Umweltministeriums erstellt wurde, ging es um den Vollzug des Artenschutzabkommens und die Erfahrung rund um dieses Artenschutzabkommen, und in den Schlußfolgerungen steht ganz eindeutig, daß das Wirtschaftsministerium als Vollzugsbehörde im Rahmen seiner nunmehr zehnjährigen Tätigkeit nur wenige echte Initiativen für eine Verbesserung des Vollzugs dieses Abkommens in Österreich gesetzt hat. Probleme, die seit Jahren bekannt sind, wurden nicht angegangen, es wurde nichts nachgebessert. Die Conclusio lautet: Die Alternative dazu wäre, die Kompetenz an eine Behörde abzugeben, die gewillt ist, dies zu tun.

Unserer Meinung nach wäre das das Umweltministerium, und es ist schade, daß ein so aufgeblähtes Ressort wie das Wirtschaftsministerium, bei dem nach wie vor sehr viele ganz unterschiedliche Agenden angesiedelt sind, nicht dazu bereit war, einen so kleinen, aber für die Ökologie wichtigen Bereich an das sehr kleine und noch wenig kompetente Umweltministerium abzugeben. – Das ist der erste Punkte der Kritik der Grünen und einer der Gründe, weshalb wir diesem Gesetz nicht zustimmen können.


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